Egal ob EPU, KMU oder auch Leitbetriebe, alle UnternehmerInnen werden Erleichterungen in den Punkten wiederfinden. Dazu gehören unter anderem die Ausweitung des Gewinnfreibetrages, die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern oder die KÖSt-Senkung auf 21%.
Weniger Bürokratie
Auch bei der Entbürokratisierung konnten wir wichtige Schritte setzen. Mit „Beraten vor Strafen“, dem Once-Only Prinzip oder Verfahrensbeschleunigung werden langjährige Forderungen umgesetzt. Somit können die UnternehmerInnen sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren und ihre finanziellen und zeitlichen Ressourcen besser einsetzen.
Wir werden weiterhin konsequent für die Interessen der UnternehmerInnen arbeiten, damit Kärnten zum unternehmensfreundlichsten Bundesland und zum Stern des Südens wird.