Im Vorfeld der heutigen Nationalratssitzung, die ganz im Schatten der jüngsten Überschwemmungen steht, hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Hilfspaket für die Opfer des Hochwassers geschnürt. Damit soll unter anderem auch der Opposition, sollte diese der Regierung in der Plenarsitzung den Vorwurf machen, nur Lippenbekenntnisse in Sachen rasche Entschädigung der Hochwasseropfer abzugeben, der Wind aus den Segeln genommen werden.

Paket im Schnellverfahren

In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz haben Kanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler knapp vor Beginn der Sitzung des Hohen Hauses die Eckpunkte des Pakets, das in den letzten 24 Stunden im Schnellverfahren geschnürt worden ist, vorgestellt. Je nach Zählweise werden mehr als zwei Milliarden Euro lockergemacht.

So soll der Katastrophenfonds auf eine Milliarde Euro aufgestockt werden. In dem Zusammenhang sollen auch Vorschüsse gewährt werden. Aufgestockt wird auch der „Wohnschirm“ um 40 Millionen Euro, dieser kann bei sozialen Härtefällen abgerufen werden.

Stundungen und Zahlungserleichterungen

Auch wurde paktiert, dass die Finanzämter bei den Betroffenen Milde walten lassen und zu Stundungen und Zahlungserleichterungen bereit sein sollen. Kosten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden können künftig von Privatpersonen und Betrieben steuerlich geltend gemacht werden.. Geschädigte Betriebe erhalten, so ein weiterer Punkt, Sonderkredite, sollten sie unter mangelnder Liquidität leiden. Ein Kreditvolumen in Höhe von 100 Millionen Euro ist dafür vorgesehen.

Firmen können Kurzarbeit anmelden

Das ist nicht alles. Betroffene Unternehmen sollen darüber hinaus die Kurzarbeitsregel in Anspruch nehmen können. Betriebe, die von einer längeren Betriebsschließung betroffen sind, sollen künftig in die Lage versetzt werden, ihre Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden.

Hoffen auf EU-Solidaritätsfonds

In den kommenden Jahren soll, so das Versprechen der Koalitionsspitze, eine weitere Milliarde in den Ausbau des Hochwasserschutzes fließen. Die Regierung bemühe sich außerdem, wurde schließlich versichert, um Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds, dazu seien die Gespräche in Brüssel bereits angelaufen.

FPÖ fordert Rechtsanspruch

Im Rahmen der anschließend stattgefundenen Nationalratssitzung zeigte sich auch FPÖ-Chef Herbert Kickl betroffen vom Ausmaß der Katastrophe. In der Debatte forderte Kickl einen „Systemwechsel“ bei der Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Menschen. Unter Verweis auf frühere Katastrophen, wo die Betroffenen oft sehr lang auf erste Überweisungen warten mussten, machte sich der FPÖ-Chef für einen „Rechtsanspruch“ auf finanzielle Entschädigung stark. „Wenn die Flut weg ist, kommt das lange Warten.“ Die Politik müsse der Bevölkerung „ein Recht auf vollen finanziellen Schadensersatz“ garantieren. „Aus Almosenempfängern und Bittstellern müssen endlich Anspruchsberechtigte werden.“

„Rechtsanspruch ist Scheinlösung“

In einer ersten Reaktion übte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker, der von Berufs wegen Rechtsanwalt ist, Kritik am Vorstoß der FPÖ. „Ein Rechtsanspruch ändert nichts am Schicksal der Betroffenen. Ein Rechtsanspruch eröffnet eher Gerichtsverfahren, wo die Verfahren in Jahren entschieden wird.“ Als Rechtsanwalt könne er berichten, dass bisweilen Leute Recht bekommen, aber kein Geld fließt. Ein Rechtsanspruch ist eine Scheinlösung, wie alles, was Sie vorschlagen“, meinte der ÖVP-Politiker an die Adresse des FPÖ-Chefs.