Die umstrittene Vorgehensweise des Innenministeriums, wo das Ministerbüro Belastungszeugen gegen führende Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz direkt an die Staatsanwaltschaft vermittelt hat, will Justizminister Josef Moser nicht bewerten: "Das wird der Untersuchungsausschuss beurteilen." Und ob die Hausdurchsuchung im BVT zulässig gewesen sei oder nicht, habe das zuständige Oberlandesgericht zu entscheiden.
Für den Herbst kündigt Moser einen weiteren Anlauf zur "Kompetenzbereinigung" zwischen Bund und Ländern an. Konkret soll es eine klare Zuordnung jener Bereiche geben, wo der Bund derzeit "Grundsatzgesetze" erlässt, die dann von den Ländern mit "Ausführungsgesetzen" konkretisiert werden. Das ist etwa bei der Mindestsicherung der Fall ("Armenwesen"), aber auch bei Krankenhäusern und Kraftwerken ("Elektrizitätswesen").
Spitäler und Mindestsicherung sollen zentralisiert werden
Geregelt sind all diese Bereiche im Artikel 12 der Bundesverfassung. In einem ersten Schritt hat Moser hier bereits die "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe vorgeschlagen. Die Länder dürften die Regeln für ihre Jugendämter künftig also weitgehend selbst schreiben. Darüber hinaus will Moser im Herbst eine weitgehende Zentralisierung der Gesetzgebung bei Mindestsicherung und Krankenhäusern vorschlagen: "Weg von zehn Gesetzen in Richtung ein Gesetz."
Damit könnte der Bund den Ländern bei der Mindestsicherung nicht nur - wie aktuell geplant - einen Rahmen vorgeben, sondern auch die Details regeln. Allerdings betont Moser, dass die Länder weiterhin die Möglichkeit haben sollen, auf bestimmte regionale Unterschiede einzugehen. Als Beispiel nennt der Minister die Mindestsicherung, wo die Länder weiterhin unterschiedlich hohe Wohnkosten auszahlen dürften. Ermöglicht werden könnte das über eigene "Verordnungsermächtigungen" für die Länder. Ob mit der Gesetzgebungskompetenz auch die entsprechenden Mittel zum Bund verlagert werden, soll bei den Verhandlungen im Herbst besprochen werden.
Datenschutz und Umweltprüfung
Dem Bund zugeordnet werden soll auch der Datenschutz. Und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung großer Infrastrukturprojekte will Moser die derzeit zwischen Bund und Ländern zersplitterten Verfahren ebenfalls "zusammenziehen". Dass die Kompetenzbereinigung letztlich auf einen Etikettenschwindel hinauslaufen könnte, weil Landesgesetze durch Verordnungen ersetzt werden, weist Moser zurück: Das Ziel sei eine "klare Ergebnisverantwortung" und die werde mit einer einheitlichen Regelung erreicht.
Allerdings hat es bereits bei der Verländerung der Jugendhilfe harsche Begutachtungs-Kritik gegeben. Selbst Mosers Regierungskollegin Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) gehen die Pläne zu weit. Moser will nun eine "gemeinsame Lösung" mit dem Familienministerium erarbeiten. Außerdem versichert er, dass es keine Verschlechterung der Schutzstandards gebe werde.
Aus für Mehrfachstrafen?
Für die ursprünglich noch vor dem Sommer angekündigte Abschaffung der Mehrfachstrafen im Verwaltungsstrafrecht ("Kumulationsprinzip") kündigt Moser einen neuen Anlauf spätestens im Herbst an. Befürchtungen von SPÖ und Gewerkschaften, Unternehmen würden damit einen "Sonderrabatt für Sozialbetrug" erhalten, weist Moser zurück. Das gelte auch für den Rückbau von Vorschriften auf EU-Mindeststandards ("Gold Plating"): "Es ist in keiner Weise beabsichtigt, Arbeitszeitgesetz, Ausländerbeschäftigung oder Sozialstandards damit zu reduzieren."
Die seit längerem geplante Sanierung der Justizanstalt Josefstadt soll laut Moser 2019 starten. Die entsprechenden Pläne der Bundesimmobiliengesellschaft sollen im ersten Halbjahr vorliegen: "Ich warte jetzt auf die Detailplanung. Sobald sie vorliegt, werden die weiteren Schritte sehr rasch in die Wege geleitet, damit wir die Justizanstalt auf den neuesten Stand bringen."