Der türkis-grünen Bundesregierung steht eine medienpolitische Herkulesaufgabe mit potenzieller Sprengkraft bevor. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob am Dienstag Teil des ORF-Gesetzes auf. Betroffen sind die Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumrats. Die Bestimmungen verstoßen gegen das verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe laut Bundesverfassung.

Der VfGH legte eine Frist zur Reperatur des Gesetzes bis 31. März 2025 fest. Danach tritt das Gesetz außer Kraft.  

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