Der am Donnerstag präsentierte Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Für Kritik sorgte besonders die Ausnahme kleiner Gemeinden von der proaktiven Informationspflicht. Während die FPÖ dem Gesetzentwurf in dieser Form prompt eine Absage erteilte und auch die Neos deutliche Kritik übten, zeigte sich die SPÖ für eine Zustimmung zur erforderlichen Zweidrittelmehrheit gesprächsbereit.
FPÖ sieht Kniefall vor ÖVP-Bürgermeistern
Klare Ablehnung kam von den Freiheitlichen, die im neuen Entwurf einen "Rückschritt zu der bislang bekannten Version" sieht. Konkret bemängelten FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und der Abgeordnete Werner Herbert, dass die ursprünglich geplante "Cooling-off-Phase" für Höchstrichterposten und die Ausweitung der Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofs auf Unternehmen schon ab einer 25-Prozent-Beteiligung der öffentlichen Hand nicht mehr im Gesetzesentwurf enthalten sind.
Als "Kniefall vor den ÖVP-Bürgermeistern" kritisierte die FPÖ zudem, dass Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind.
Für Neos weit entfernt von Infofreiheit
Die Ausnahme für kleine Gemeinden kritisierten auch die Neos, weil gerade in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern Bürgerinnen und Bürger Angst vor Nachteilen hätten, wenn sie vom Bürgermeister aktiv Auskünfte verlangen. Insgesamt sah Vizeklubchef Nikolaus Scherak bei einer Pressekonferenz am Nachmittag wenig Anlass für Euphorie, der Entwurf sei nämlich "weit entfernt von echter Informationsfreiheit".
Der versprochene "Paradigmenwechsel" werde auch dadurch verhindert, dass im Gesetzesentwurf kein Informationsfreiheitsbeauftragter vorgesehen ist. Ohne diesen müssten Bürger, denen eine Auskunft verweigert wird, sofort den Rechtsweg beschreiten, was viele abschrecken würde. Scherak stört sich außerdem an den für ihn zu weit ausgelegten Geheimhaltungsgründen. Durch die Klausel, dass eine Änderung des Gesetzes nur mit Zustimmung der Länder möglich wäre, würden zudem all diese Punkte "einzementiert". Er hoffe deshalb auf weitere Verhandlungen, so der stellvertretende Klubobmann der kleinsten Parlamentspartei.
SPÖ offen für Gespräche
Die SPÖ zeigte sich dagegen offen für Gespräche und will den Gesetzesentwurf genau prüfen. Verbesserungsbedarf ortete Verfassungssprecher Jörg Leichtfried allerdings ebenfalls bereits unter anderem bei der Grenze von 5000 Einwohnern, unter der Gemeinden von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen sind. Kritisch sieht die SPÖ außerdem, dass es damit zu Einschränkungen bei der im Zuge des Parteiengesetzes geschaffenen Veröffentlichungspflicht für alle Behörden und Gemeinden für Studien, Gutachten und Umfragen geben würde.
Georg Krakow von Transparency International meinte im Ö-1-Radio, das Eigenlob der Regierung sei "etwas zu dick aufgetragen". Denn es habe "unendlich lange" gedauert, bis man es "ins Vorzimmer eines Gesetzes" geschafft habe. Zudem wäre es laut der NGO besser gewesen, wenn alle Gemeinden von der proaktiven Veröffentlichungspflicht umfasst gewesen wären.
Der Gemeindebund bezeichnete dagegen die Ausnahme von der proaktiven Informationspflicht für kleinere Gemeinden als "gangbaren Weg", da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen zur Verfügung hätten. Nun sei der Bund gefordert, die technischen Möglichkeiten für die Veröffentlichung und Verknüpfung von Daten zur Verfügung zu stellen, forderten Vizepräsidentin Andrea Kaufmann und Vizepräsident Erwin Dirnberger in einer Aussendung.
Der Städtebund zeigte sich "skeptisch" über den Gesetzesentwurf. "Unsere Städte sind selbstverständlich für mehr Transparenz. Ich spreche mich aber gegen mehr Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden aus", so Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger.
Medien sehen noch Klärungsbedarf
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüßt den Gesetzesentwurf, sieht aber noch bei zwei relevanten Punkten Klärungsbedarf. Bedenken äußerte VÖZ-Präsident Markus Mair bei der zu langen Verfahrensdauer und bei der geplanten Missbrauchsschranke.
Die Missbrauchsschranke könnte – je nach Auslegung – negative Auswirkungen auf Auskunftsbegehren von Journalistinnen und Journalisten im Zuge ihrer Recherchetätigkeiten haben, so die Befürchtung des VÖZ.