Immer mehr Lehrerinnen und Lehrer unterbrechen während der neunwöchigen Sommerferien ihre Karenz. Arbeiten müssen sie dabei nicht, immerhin haben ja die Schulen geschlossen. In dieser Zeit bekommen sie aber ihr normales Gehalt, während der Partner bzw. die Partnerin Kinderbetreuungsgeld beziehen kann. 2021/22 haben laut Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage 12 Prozent des karenzierten Pflichtschul- und 18 Prozent des Bundesschullehrpersonals diese Möglichkeit genutzt.
Zwischen 2012/13 und 2021/22 waren jährlich 4.100 bis 4.400 Pflichtschul- bzw. 800 bis 900 Bundesschullehrerinnen in Karenz. 2021/22 haben davon 528 bzw. 167 ihre Karenz im Juli und August unterbrochen, im Jahr davor waren es noch 455 bzw. 167 (11 bzw. 16 Prozent). Über die Jahre haben sich die Karenzunterbrechungen laut Daten zu den Bundesschullehrerinnen sogar vervielfacht. So hatten 2012/13 bloß 55 Personen bzw. sieben Prozent ihre Karenz im Sommer unterbrochen, zeigt die Beantwortung einer aktuellen parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP). Für die Pflichtschulen lagen wegen der Zuständigkeit der Länder keine Daten aus früheren Jahren vor.
Karenz kann laut Gesetz geteilt werden
Die Karenz kann laut Gesetz geteilt werden, bis 2009 galt dafür allerdings eine Mindestdauer von drei Monaten pro Partner. Seit 2010 reichen zwei Monate, was die Konstruktion mit den Sommerferien ermöglicht.
Eine gerade beschlossene Reform der Elternkarenz dürfte die Jobrückkehr über den Sommer beim Lehrpersonal sogar noch beliebter machen: Künftig müssen nämlich beide Elternteile zumindest zwei Monate in Anspruch nehmen, um das volle Kindergeld zu beziehen.
NEOS wollen "Karenzzuckerl" abdrehen
Für die NEOS gehören "solche Karenzzuckerl" schnellstens abgedreht, betont Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre gegenüber der APA. Die Zahl der Karenzunterbrechungen in den Sommermonaten sei über die letzten 10 Jahre kontinuierlich gestiegen und koste geschätzt knapp sieben Millionen Euro - "Geld, das besser zum Nutzen der Schülerinnen und Schüler eingesetzt wäre."
Für Eltern aus anderen Berufsgruppen sei nicht nachvollziehbar, warum Lehrpersonal zwei Monate bei vollen Bezügen die Karenz unterbrechen und gleichzeitig in der Schule nichts zu tun haben könne, weil ja Ferien sind. "Minister Polaschek bleibt auch in dieser Angelegenheit untätig und hat offensichtlich nicht vor, an der Regelung was zu ändern", kritisiert Künsberg Sarre. So ist etwa ein Einsatz der betreffenden Lehrerinnen und Lehrer in der Sommerschule laut Anfragebeantwortung nicht angedacht. Dieser sei nämlich freiwillig und werde auch gesondert abgegolten. Außerdem wolle man dort vorrangig Lehramtsstudierende einsetzen, so die Auskunft aus dem Bildungsressort.
"Gut so, solange es gültiges Recht ist"
Der Leiter der ARGE Lehrer in der Gewerkschaft, Paul Kimberger (FCG), hat mit den Karenzunterbrechungen in den Ferien hingegen kein Problem. Die aktuelle Rechtslage sehe diese Möglichkeit vor. "Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen in ihren Familien so entscheiden, ist es gut so, solange es gültiges Recht ist." Aus pädagogischer Sicht sei es sogar positiv zu bewerten, dass die Karenzunterbrechung im Sommer stattfindet. Dadurch komme es an den Schulen nämlich nicht zu ständigen Personalwechseln unter dem Schuljahr, so der oberste Lehrervertreter zu APA.