Man habe sich einstimmig darauf geeinigt, Asylwerberinnen und -werber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten zu wollen. Das wurde am Mittwoch im Anschluss an das Treffen der Flüchtlingsreferenten der Länder verkündet. Der Umstand, dass bei der Abstimmung die zuständigen Landesräte von Niederösterreich, Tirol, der Steiermark und Wien gefehlt hatten, fiel dabei unter den Tisch.
Vor allem aus dem rot regierten Wien hätte es für das Vorhaben ein saftiges Veto gegeben, heißt es nun aus dem Büro von Stadtrat Peter Hacker (SPÖ). Man sei zwar dafür, dass Asylwerber Tätigkeiten nachgehen können, von Zwang dürfe hingegen keine Rede sein. Laut Hacker werde auch der juristischen Abteilung im Innenministerium schnell klar sein, dass sich dieses Vorhaben menschenrechtlich nicht umsetzten lasse.
"Klares Nein" von den Grünen
Die Landesräte der restlichen fünf Bundesländer – zwei davon ebenfalls von der SPÖ – hatten sich darauf geeinigt, dass das Innenministerium prüfen solle, ob und wie so eine Verpflichtung umsetzbar wäre. Die Grünen, die die ÖVP für ein dafür nötiges neues Gesetz bräuchte, wollen diese Prüfung erst gar nicht abwarten. „Von uns gibt es ein klares Nein für dieses Vorhaben“, erklärt der Abgeordnete und Asylanwalt Georg Bürstmayr. Auch er ist sich sicher: Die Juristen im Ministerium werden bei ihrer Prüfung feststellen, dass Zwangsarbeit mit der EU-Aufnahmerichtlinie sowie der Europäischen Flüchtlingskonvention nicht vereinbar sei.
So sehen das auch zahlreiche andere Asyl- und Völkerrechtler. Zudem seien gemeinnützige Tätigkeiten für Asylwerber bereits jetzt möglich, laut Bürstmayr geschehe das in der Praxis jedoch kaum, weil die jeweilige Gemeinde entsprechendes Einweisungspersonal für Betroffene aufstellen müsste.
Doch keine Kürzungen geplant
Ausgangspunkt des Vorhabens war ein Antrag des oberösterreichischen Landesrates Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), der verpflichtende Tätigkeiten für Asylwerber gefordert hatte. Ihm schwebte dabei auch eine Kürzung der Grundversorgung vor, sollten sich Betroffene weigern. Nach Protest der SPÖ-Vertreter ist davon im Beschluss nun keine Rede mehr.