Der Prozess gegen einen ehemaligen Fahrer des einstigen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache wegen falscher Zeugenaussage ist am Montag mit einer Diversion zu Ende gegangen. Der Mann hatte im Zuge der Spesenaffäre Straches angegeben, zwar den Auftrag erhalten zu haben, private Rechnungen durch Scheinbelege als berufliche Spesen zu deklarieren. Allerdings habe er dies aber nie getan. Am Landesgericht für Strafsachen übernahm er dann doch die Verantwortung.
Die Affäre wurde im September 2019, wenige Tage vor der Nationalratswahl, publik. Grundlage war eine anonyme Anzeige. Strache wird verdächtigt, seit seiner Übernahme der Parteiobmannschaft im Jahr 2006 bis Ende Mai 2019 sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben, indem er und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter private Rechnungen von ihm durch Scheinbelege als berufliche Spesen deklariert haben sollen. Strache weist die Vorwürfe zurück. Neben Strache wird auch gegen andere FPÖ-Vertreter ermittelt. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien ging zuletzt hervor, dass sich der Gesamtschaden laut Ermittlern auf zumindest 1,032 Millionen Euro belaufen dürfte.
"Nicht, um mich zu bereichern"
Der ehemalige Mitarbeiter Straches war zunächst Zeuge und sagte gegen seinen Chef aus, als die Spesenaffäre bekannt wurde. Er legte demnach den Ermittlern unter anderem Rechnungen als Beweismittel vor. Dem Vernehmen nach werden zwei davon jetzt gegen ihn selbst verwendet. Denn im Zuge der Ermittlungen soll festgestellt worden sein, dass sie nicht Strache, sondern dem Ex-Fahrer zuzuordnen seien. Es soll sich dabei um Restaurant-Rechnungen in Höhe von rund 500 Euro handeln.
"Ja, das ist alles logischerweise passiert, aber nicht in der bösen Absicht, nicht, um mich zu bereichern", übernahm der Mann vor Gericht dann doch die Verantwortung für die Umwandlungen. Das Gericht ging daher auf den Vorschlag einer Diversion durch den Angeklagten ein. Straches ehemaliger Fahrer muss daher nun 6600 Euro in Raten sowie Verfahrenskosten in Höhe von 200 Euro bezahlen. Bis zur Begleichung wurde die vorläufige Einstellung des Verfahrens beschlossen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Beschluss ist daher nicht rechtskräftig.