In der ersten Plenarwoche im Nationalrat stehen unter anderem Neuerungen bei der Elternkarenz auf dem Tagesprogramm. Ein entsprechender Antrag wurde von ÖVP und Grünen bereits im Juni vorgelegt.
Bis zweiten August hatten über 40 Organisationen Zeit, Stellung zum Koalitionsantrag zu nehmen. Am Mittwoch soll die Novelle beschlossen werden, aber was bedeutet sie für Familien?
Was wird sich durch die neue Elternkarenz ändern?
Bis jetzt konnte ein Elternteil die volle Bezugszeit von 24 Monaten nutzen, um der Betreuungspflicht des neugeborenen Kindes bis zum zweiten Lebensjahr nachzukommen. In dem von der Koalition vorgeschlagenen Entwurf ist vorgesehen, dass Eltern diese 24 Monate nur dann voll nutzen können, wenn auch der zweite Elternteil für zwei Monate in Karenz geht. Geht nur ein Elternteil in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate.
Es soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, bis zu drei Monate der Karenz aufzuschieben und bis zum siebten Lebensjahr des Kindes zu verbrauchen. Lehnt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die aufgeschobene Karenz ab, muss dies schriftlich begründet werden. Zusätzlich soll die aufgeschobene Karenz durch einen Motivationskündigungsschutz abgesichert werden.
Was bedeuten die Änderungen für Alleinerziehende?
Für Alleinerziehende gibt es Ausnahmen. Dadurch haben sie weiterhin, bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres ihres Kindes, Anspruch auf 24 Monate Karenz. Wird ein Elternteil während einer bereits angetretenen Karenz alleinerziehend, kann die Karenz einmal verlängert werden.
Warum wird die Elternkarenz novelliert?
ÖVP und Grüne haben den Antrag zur Änderung der Elternkarenz vorgelegt, weil eine EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige umgesetzt werden soll. Damit sollen die Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen den Eltern gerechter aufgeteilt werden. In Kraft treten sollen die geplanten Änderungen mit 1. Jänner 2024.
Welche Kritik gibt es?
Die Koalition erhofft sich von der Umsetzung der EU-Richtlinie mehr Väterbeteiligung. Ein häufig geäußerter Kritikpunkt ist, dass zwei unübertragbare Monate Karenz pro Elternteil nicht weit genug gehen.
Die SPÖ kritisiert, dass den Frauen durch die Reform der Elternkarenz Karenzzeit weggenommen wird. Die FPÖ äußert Sorgen in Bezug auf das Wohl der Kinder, da diese unter zwei Jahren noch nicht reif genug seien, um in eine Betreuungseinrichtung zu kommen.
Was sich noch ändern soll?
Einstimmig wurde im Sozialausschuss beschlossen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Begleitung bei stationären Reha-Aufenthalten ihres Kindes freigestellt werden können.
Außerdem soll der Familienzeitbonus verdoppelt werden. Das ist jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt um die Familie kümmern. In Zukunft soll der Familienzeitbonus 47,82 Euro pro Tag betragen. Beim Kinderbetreuungsgeld soll es durch die geplanten Karenzzeiten nicht zu Kürzungen kommen.
Geplant sind auch Erweiterungen der Pflegefreistellung. Auch Personen zur Pflege naher Angehöriger sollen zukünftig freigestellt werden können, wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen leben.
Sandra Czadul