Zigtausende Bilder von missbrauchten Kindern heruntergeladen, teilweise bearbeitet und mit sadistischen Kommentaren versehen, und er muss nicht ins Gefängnis? Auf den ersten Blick mag das schwer nachvollziehbar sein. Denn dass der Missbrauch von Kindern ein abscheuliches Verbrechen ist, das mit aller Härte verfolgt werden muss, wird niemand bezweifeln. Und doch schaut die Sache auf den zweiten Blick etwas anders aus. Nämlich dann, wenn man überlegt, warum es Strafen gibt und was damit erreicht werden soll.
Strafbar ist ein Verhalten, das in einer zivilisierten Gesellschaft nicht hinnehmbar ist. Das ist, grob gesagt, immer dann der Fall, wenn jemand etwas tut, das gegen unsere Werte verstößt. Zu unseren Werten gehört der Schutz von Leben, Freiheit, Gesundheit, Eigentum. Werden sie gefährdet oder gar verletzt, sind gerichtliche Strafen die härteste Sanktion, die ein Rechtsstaat verhängt.
Was soll damit erreicht werden? Erreicht werden soll, dass ein solches Verhalten in Zukunft unterbleibt. Denn das Ziel ist eine Gesellschaft, in der wir in Frieden und Freiheit miteinander leben. Eine Gesellschaft, in der nicht Angst herrscht und wir fürchten müssen, Opfer eines Verbrechens zu werden. Das gelingt nur, wenn Täter nicht wieder ein Verbrechen begehen. Davon soll sie die Strafe abhalten. Auch andere sollen dadurch gewarnt und dazu angehalten werden, Leben, Freiheit, Gesundheit, Eigentum anderer, die öffentliche Ordnung, zu respektieren.
Überträgt man dies auf den aktuellen Fall, dann muss es darum gehen, wie verhindert werden kann, dass der Angeklagte wieder Bilder von missbrauchten Kindern herunterlädt. Dazu muss zuerst gefragt werden, warum er das getan hat. Diese Frage muss ein Psychiater beantworten, und das ist im Verfahren auch geschehen. Der Angeklagte ist pädophil, er ist süchtig nach solchen Bildern. Das ist eine Veranlagung, die man sich nicht aussucht, die man nicht beseitigen, sondern nur beherrschen kann. Dafür braucht es eine Therapie, in der man lernt, mit der Sucht zu leben, ohne ihr nachzugeben.
Eine solche Behandlung hat der Angeklagte bereits begonnen; er muss sie fortsetzen, er darf weder Alkohol noch andere enthemmende Drogen konsumieren. Verstößt er dagegen, muss er seine Strafe absitzen und wird in ein psychiatrisch-forensisches Zentrum eingewiesen, um dort behandelt zu werden.
Was spricht dagegen, ihn diese Behandlung in Freiheit in Anspruch nehmen zu lassen? Wohl nichts, außer man ist der – in einem Rechtsstaat irrigen – Auffassung, es gehe bei der Strafe nicht darum, Verbrechen zu verhindern, sondern um Rache und Vergeltung, um Aug um Aug, Zahn um Zahn. Darüber sollten wir hinaus sein.
Der Prozess gegen den ehemaligen Schauspielstar Florian Teichtmeister hat große Aufmerksamkeit erregt. Wenn jemand über mehr als zehn Jahre insgesamt 76.000 Fotos und Videos sammelt, auf denen Kinder und Jugendliche sexuell belästigt und missbraucht werden, dann ist es verständlich, dass die Menschen besonders entsetzt und angewidert sind. Ich kann auch verstehen, dass es die Mehrheit nicht nachvollziehen kann, dass Teichtmeister das Gericht wieder verlassen konnte, ohne einen einzigen Tag weggesperrt worden zu sein. Dass die Staatsanwaltschaft das milde Urteil umgehend akzeptiert hat, passt ins Gesamtbild.
Der Verdacht bleibt, dass man die Angelegenheit rasch aus der Welt schaffen wollte, ohne den gefallenen Star allzu sehr zu bestrafen oder intensive Recherchen zu einem möglichen Netzwerk anzustellen. Dass Teichtmeister über zehn Jahre lang sein Unwesen treiben konnte, macht deutlich, dass wir auf Ermittlerseite die Kapazitäten aufstocken müssen.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Causa hatte die Bundesregierung im Jänner 2023 eine Strafverschärfung angekündigt. Diese ist bis heute nicht umgesetzt, sie ist überdies leider zahnlos, weil die Regierung den Strafrahmen nur nach oben korrigieren möchte. Die Mindeststrafen für derart abscheuliche Vergehen, derer sich Teichtmeister schuldig gemacht hat, bleiben nach den Plänen der Regierung unverändert niedrig. Dadurch wird diese Reform auch keine abschreckende Wirkung entfalten können. Wir fordern daher vehement die Anhebung der Mindeststrafen für Delikte, bei denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht werden.
Die FPÖ hat mehrfach Anträge eingebracht, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Diese umfassten etwa ein in Deutschland bereits geltendes Verbot eines Handbuchs für Pädophile. Dieses liefert auf eintausend Seiten eine Anleitung für den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ohne sichtbare Verletzungen. Das ist krank, in Österreich aber nicht verboten. Gleiches gilt für den Erwerb von Kinder-Sexpuppen. Die grüne Justizministerin Zadic meinte dazu nur, sie prüfe das.
Eine weitere Maßnahme für den Schutz unserer Kinder wäre ein lebenslanger Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis, wenn jemand einmal wegen des Missbrauchs von Kindern oder dem Konsum von Kinderpornos verurteilt wurde. Dadurch wäre es diesem Täter lebenslang unmöglich, wieder mit Kindern zu arbeiten. In der aktuellen Rechtslage werden Einträge gelöscht, sobald die Strafe getilgt ist. Auch das ist ein Fehler, auf den wir seit Jahren hinweisen. Es ist höchste Zeit, dass die Regierung aufwacht und handelt – unsere Kinder brauchen Unterstützung, Straftäter müssen hart bestraft werden!