Die EU-Kommission genehmigt österreichische Coronahilfen in Höhe von 750 Mio. Euro. Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Bereits ausbezahlte Coronaförderungen dürften demnach nicht zurückgezahlt werden müssen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete die Entscheidung in einer Aussendung als "gute Nachricht" für jene Betriebe, die noch auf die Auszahlung der Corona-Beihilfen warten.
Hintergrund war ein Disput mit der EU-Kommission, die Österreich vorgeworfen hatte, die Obergrenzen für Beihilfen nicht eingehalten zu haben. So habe die Republik bei der Auszahlung der Coronahilfen nicht geprüft, ob einzelne Unternehmen mit Tochter- oder Schwesterunternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden und damit die beihilferechtlichen Höchstgrenzen durch Mehrfachauszahlungen überschritten wurden. Zur Klärung dieser offenen Fragen des EU-Beihilferechts war im Frühjahr die Auszahlung von rund 4.000 Anträgen gestoppt worden.
"Nun können die Gespräche mit dem Vizekanzleramt zur Erlassung der notwendigen nationalen Richtlinie hoffentlich zeitnah abgeschlossen werden. Sobald die Richtlinie erlassen wird, kann die COFAG mit der Umsetzung beginnen", sagte Brunner. "Mit der neuen Richtlinie können jene Unternehmen, die auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen des heute von der Europäischen Kommission genehmigten Schadensausgleichs im Einklang stehen, erhalten."