Die Spitzenpolitik auf Bundesebene will sich im kommenden Jahr eine Nulllohnrunde verordnen. Unter anderem sollen die Bezüge des Bundeskanzlers, des Bundespräsidenten und der Ministerinnen und Minister 2024 nicht an die Inflation angepasst werden. Wie man auf Landesebene mit der potenziellen Gehaltserhöhung für die Spitzenpolitik umgeht, ist dagegen noch offen. Für eine Entscheidung sei es noch "viel zu früh", heißt es aus dem Büro des Kärntner Landeshauptmanns Peter Kaiser (SPÖ). Kärnten hat aktuell den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz inne.
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kündigten in einer gemeinsamen Aussendung am Dienstag an, die Politikerbezüge auf Landesebene sollen um die Hälfte des möglichen Anpassungsfaktors steigen. Das würde wohl einer Erhöhung um knapp fünf Prozent entsprechen. Dabei zählen Landeshauptleute zu den Spitzenverdienern in der österreichischen Politik: 2023 bekamen sie im Monat rund 19.000 Euro und damit gleich viel wie eine Ministerin oder ein Minister.
Einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern als Ziel
Denn grundsätzlich ist festgelegt, dass die Gehälter von Politikerinnen und Politikern Jahr für Jahr an die Inflation angepasst werden. Die Erhöhung entspricht entweder den Pensionen oder wird anhand der durchschnittlichen Inflation zwischen dem Juli des Vorjahres und dem Juni des laufenden Jahres berechnet. Dabei muss immer der niedrigere Wert gewählt werden. Welcher Faktor zu wählen ist, gibt der Rechnungshof jeweils zu Jahresende bekannt. Ersten Schätzungen zufolge hätten die Bezüge im kommenden Jahr aber um fast zehn Prozent steigen können. Dem erteilten Kogler und Nehammer allerdings rasch eine Absage.
Die Bundesländer wollen nun abwarten, welche Zahlen Bund und Rechnungshof tatsächlich vorlegen. Erst dann könne man über die Erhöhung der Bezüge entscheiden, heißt es aus dem Büro des Kärntner Landeshauptmanns. Denn die Anpassung der Bezüge komme als Verordnung vom Bund und werde im Anschluss in allen neun Landtagen behandelt. Dort werde entschieden, ob man die vom Bund vorgesehene Regelung übernehmen oder davon abweichen wolle.
Theoretisch könnte also jedes Bundesland anders mit der Anpassung der Politikergehälter umgehen. Doch dazu soll es nicht kommen: Ziel der Landeshauptleutekonferenz sei es, sich auf ein einheitliches Vorgehen zu einigen.