In der niederösterreichischen Landesverwaltung gilt ab August ein Gender-Erlass. Bei der Erstellung von Schriftstücken und Erledigungen ist den – vor wenigen Tagen aktualisierten – Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung Folge zu leisten, wurde mitgeteilt. Festgelegt werde, dass Frauen und Männer sprachlich gleichgestellt werden, aber auf Gender-Stern, -Gap, -Doppelpunkt und Binnen-I verzichtet werde. Der Erlass hatte bereits im Vorfeld für Kritik gesorgt.
Das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung werde "für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung in Niederösterreich ab 1. August 2023 in die Kanzleiordnung des Landes Niederösterreich übernommen", wurde vonseiten des Landes mitgeteilt. Die Kanzleiordnung regelt eine einheitliche Vorgangsweise bei der Erledigung von Geschäftsfällen bei allen Dienststellen der Landesverwaltung und sei damit "Grundlage für einen einheitlichen und verständlichen Auftritt" nach außen.
Zuvor gab es nach Angaben des Landes eine verbindliche Empfehlung zum Gendern, jetzt gelten die erlassenen Regeln verpflichtend für die Landesbediensteten, hieß es. Die Änderung "dient unter anderem der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit amtlicher Texte", hieß es.
Landbauer sieht "Befreiungsschlag" gegen "Gender-Wahn"
"Wir schieben dem Gender-Wahn einen Riegel vor und setzen damit einen Befreiungsschlag hin zur gewohnten Normalität", sagte Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ). Das im schwarz-blauen Arbeitsübereinkommen festgeschriebene Vorhaben werde nun umgesetzt. "Gender-Stern, Binnen-I und Co. sind widersinnig und gehen an den echten Problemen und Sorgen der Familien meilenweit vorbei", meinte der freiheitliche Landesparteichef. Niederösterreich sei auch hier "Vorreiter und Vordenker".