Es ist ein delikates Problem, das der Verfassungsgerichtshof heute, Donnerstag, öffentlich diskutieren lässt: Ist es für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu einfach, Handys – besonders Smartphones – zu beschlagnahmen und auszuwerten?
Auf Bundesebene hat diese Frage durch die zahlreichen Chats von Thomas Schmid im Umfeld von Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Co. bemerkenswerte Öffentlichkeit bekommen. Das Handy (bzw. eine Festplatte mit dessen Speicher) von Schmid, ehemals Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, war im Zuge vermuteter Deals in der türkis-blauen Regierung rund um die Besetzung der teilstaatlichen Casinos Austria beschlagnahmt worden.
Seine Auswertung ergab nicht nur zahlreiche weitere Ermittlungen – die im Zuge von U-Ausschüssen veröffentlichten Chats daraus führten auch zum Rücktritt von Kurz und anderen hochrangigen Politikern.
Ausgangspunkt ist kein prominenter
Ausgangspunkt der Beratungen des Verfassungsgerichtshofs ist allerdings keiner der prominenten Fälle im Bund, sondern eine Kärntner Begebenheit. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte dem Manager einer Kärntner Landesbeteiligungsgesellschaft 2021 das Mobiltelefon abgenommen, weil sie gegen ihn Verdacht auf Untreue hegte. (Der Manager hatte den Vorwurf stets bestritten, vor Kurzem bekam er mit einer Klage gegen seine Entlassung recht.)
Dagegen zog der Kärntner vor Gericht – vor das LG Klagenfurt und das OLG Graz. Und er beantragte beim Verfassungsgerichtshof, doch zu prüfen, ob die Bestimmungen der Strafprozessordnung, die die Abnahme und Auswertung von Mobiltelefonen betreffen, überhaupt rechtens sind.
Bestimmung noch zeitgemäß?
Damit schnitt er in eine größere Debatte unter Juristinnen und Juristen hinein: Viele von ihnen argumentieren nämlich, diese Bestimmungen seien schon lange nicht mehr zeitgemäß.
Vereinfacht gesagt wird ein Handy im Strafprozess nämlich behandelt wie jeder andere Gegenstand auch. "Die Bestimmungen sind zum Beispiel für Tatwaffen geschrieben worden", argumentierte der Rechtsanwaltskammertag vor einigen Monaten. Dass in einem Smartphone fast das ganze Leben und höchstpersönliche Daten gespeichert sind, darauf habe der Gesetzgeber bisher keine Rücksicht genommen.
Die Politik ist hier – wohl auch infolge der prominenten Fälle der vergangenen Jahre – uneins, ob reformiert werden soll. Klar dafür ist vorerst nur die ÖVP. Folgt der Verfassungsgerichtshof der Auffassung, dass hier Reformbedarf besteht, könnte das – im letzten Jahr der Koalition – noch einmal Schwung in die Justizreformen bringen.