Der Ministerrat hat am Mittwoch die Reform des 1974 eingeführten Mutter-Kind-Passes beschlossen. Mit Jänner 2024 soll das Vorsorgeprogramm in Eltern-Kind-Pass umbenannt werden, bis 2026 soll der Leistungsumfang um zusätzliche Angebote während der Schwangerschaft bzw. für Neugeborene erweitert und eine digitale Variante eingeführt werden. Im Juni soll das Eltern-Kind-Pass-Gesetz laut Aussendung im Nationalrat beschlossen werden.
Zu den neuen Leistungen des Eltern-Kind-Passes gehören ein Gesundheitsgespräch zu Beginn der Schwangerschaft, eine zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt sowie eine Elternberatung. Ermöglicht werden außerdem ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, ein zusätzlicher Ultraschall, ergänzende Laboruntersuchungen sowie eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern.
Digitalisierung soll Vororge verbessern
Durch die Vorsorgeuntersuchungen würden medizinisch relevante Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und behandelt und so unzählige Todesfälle verhindert, lobte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) den Eltern-Kind-Pass als "Erfolgsmodell". "Damit profitieren vor allem jene, die sich solche Untersuchungen sonst nicht leisten könnten." Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) hob die neu in das Vorsorgeangebot aufgenommene Elternberatung hervor. Mit dieser "können wir Eltern und vor allem Frauen Informationen für Entscheidungen bieten, wenn es um partnerschaftliche Aufteilung geht und die Väterbeteiligung steigern".
Durch die Digitalisierung des Vorsorgeprogrammes soll wiederum die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden, indem Befunde über die Elektronische Gesundheitsakte ELGA einfach zwischen behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Hebammen weitergegeben werden können. Auch eine Nutzung der Daten für Wissenschaft und Forschung unter Wahrung des Datenschutzes ist im Gesetzesentwurf vorgesehen. Außerdem kann der Pass durch die Digitalisierung nicht mehr verloren werden.
Förderung aus EU-Fonds
Eine Informationsplattform des neuen Eltern-Kind-Passes soll auch Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Frühe Hilfen), Familienberatungsstellen oder Elternbildung liefern.
Die technische Umsetzung der Reform, für die eine 10 Mio. Euro schwere Förderung des Projekts aus dem Resilience-and-Recovery-Fonds der EU in Anspruch genommen werden soll, soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen und eine Nutzung der digitalen Variante ab 2026 möglich sein.