Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen daheim wird neuerlich angehoben. Ab Herbst soll es um 160 Euro mehr geben – statt 640 Euro also 800 Euro, sofern zwei selbstständige Personenbetreuer zum Einsatz kommen. Werden die Betreuer angestellt, gibt es statt 1280 Euro dann 1600 Euro. Das hat die Regierung am Mittwoch beschlossen, wie Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Pressefoyer nach dem Ministerrat mitteilten.

Die Förderung soll laut Regierungsangaben "schnellstmöglich, spätestens ab 1. September" angehoben werden. Für 2023 übernimmt der Bund die Kosten von 23 Millionen Euro. Ab 2024 soll eine Übernahme in die Regelfinanzierung erfolgen (60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder).

Einfachere Anrechnung von Auslandsqualifikationen

Darüber hinaus wurden weitere Verbesserungen für Angehörige und Personal beschlossen. Mit dem von der Regierung als "zweiten Teil" der Pflegereform bezeichneten Paket gehe es vor allem darum, "strukturelle Verbesserungen für alle Pflegenden zustande zu bekommen", sagte Rauch im Anschluss an die Regierungssitzung. Insgesamt umfasse das Paket 18 Maßnahmen, für die die Regierung 120 Millionen Euro bis zum Ende der Legislaturperiode zur Verfügung stellt.

So werden die im Rahmen der Pflegereform bereits angekündigten Erleichterungen bei Nostrifikationen nun umgesetzt. Damit werden im Ausland erworbene Qualifikationen für Pflegekräfte einfacher und schneller anerkannt. Künftig werden bei ausländischen Pflegekräften Gesamtqualifikation und Berufserfahrung beurteilt und nicht mehr das Stundenausmaß der Fächer in der Ausbildung. Die Regierung will außerdem ihre Bemühungen "massiv verstärken, aktiv Pflegekräfte aus dem Ausland – auch aus dem außereuropäischen Ausland – anzuwerben", sagte Rauch.

Auch soll es laut Regierungsangaben Pflegekräften künftig möglich sein, Ersteinstufungen fürs Pflegegeld vorzunehmen. Ziel ist es, die Wartezeit auf das Pflegegeld zu verkürzen. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger dürfen zudem Medizinprodukte, wie zum Beispiel Inkontinenzbedarf, nicht nur weiter-, sondern auch erstmalig verordnen. "Das ist eine wesentliche Erleichterung, weil der Schritt über den Arzt oder die Ärztin nicht mehr notwendig ist", sagte Rauch.

Vereinfachung für Alten-WGs

Ebenfalls im Programm ist eine Verbesserung bei Kinder-Rehabilitation: Hier soll es künftig einen Rechtsanspruch auf Begleitung durch die Eltern geben.

Selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen dürfen außerdem künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen, auch wenn diese nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Diese Teilbarkeit soll es Menschen erleichtern, im Alter zusammenzuziehen, auch wenn sie nicht verwandt sind, sagte Wöginger.

"Es hat noch keine Legislaturperiode gegeben, wo so viel in der Pflege weitergebracht wurde wie in diesem letzten Jahr", zeigte sich Wöginger zufrieden. Alle Punkte des ersten Teils der Pflegereform seien bereits umgesetzt oder in Umsetzung, nun folge knapp ein Jahr später "das zweite große Paket zum Themenbereich Pflege".

Bereits vor zwei Wochen hat die Regierung eine Erweiterung des Angehörigenbonus in den Sozialausschuss des Parlaments eingebracht. Anspruch haben damit auch Angehörige, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person leben. Neben der Ausweitung des Angehörigenbonus soll auch die Pflegelehre bereits diese Woche im Nationalrat beschlossen werden.

Mit den präsentierten Maßnahmen sei es in puncto Pflege aber nicht getan, versicherte Rauch. "Im nächsten Schritt geht es darum, über den Finanzausgleich eine langfristige Absicherung der Finanzierung und der Maßnahmen hinzubekommen." Er sei zuversichtlich, dass das möglich sei.