Was ist die Investitionsförderung?
Um bis 2030 Österreichs Stromverbrauch zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie zu decken, werden auch Private bei der Errichtung von Anlagen finanziell unterstützt. Zuschüsse gibt es für den Bau von Biomasse-, Wasser-, Wind- und Solarkraftanlagen. Für Privatpersonen sind meist Letztere als Photovoltaik (PV)-Anlagen, die etwa auf Dächern installiert werden, am attraktivsten.
Wann kann ein Antrag zur Förderung einer Photovoltaikanlage gestellt werden?
Die Abwicklungsstelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) soll Förderanträge erleichtern, bloß: Aktuell gibt es keine laufenden Calls für die Installation von PV-Anlagen und -Speichern. Das ändert sich am heutigen Donnerstag, 23. März, um 17 Uhr. Dann startet der erste von heuer vier Fördercalls. Laut Klimaministerium stehen in der ersten Förderrunde 271 Millionen Euro zur Verfügung.
Wie läuft die PV-Förderung ab?
Anträge können auf www.eag-abwicklungsstelle.at gestellt werden. Die Förderhöhe schwankt: Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) werden mit 285 Euro pro kWp gefördert, zwischen 10 und 20 kWp gibt es 250 Euro pro kWp. Dabei gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Der Andrang ist groß, im Idealfall schlägt man daher bereits um 17 Uhr zu. Bei größeren Anlagen gibt es Bieterverfahren.
Insgesamt stehen heuer fast 600 Millionen Euro an Förderungen für den PV-Ausbau zur Verfügung. Davon kommen 328 Millionen Euro aus dem EAG, weitere 268 Millionen aus dem Klima- und Energiefonds. Zuletzt wurde immer wieder Kritik laut, dass die Förderung zu kompliziert sei, zu langsam ausgezahlt werde - oder schlicht gar nicht auf dem Konto der Antragsstellenden landete. Das soll sich mit Donnerstag bessern.
PV-Anlagen
Was wurde bei Anträgen für die Investitionsförderung vereinfacht?
Das Personal bei der Abwicklungsstelle ÖMAG wurde aufgestockt. Private müssen mit dem Beginn der Arbeiten nicht mehr bis zur Förderung warten. Ein vollständiger Förderantrag muss erst vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Für die Förderzusage muss gar nicht mehr gewartet werden. Die Inbetriebnahmefrist wurde auf zwei Jahre verlängert. Privatpersonen, die eine Anlage mit weniger als 20 kWp beantragen und über das EAG nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet.
Reicht der Geldtopf?
Durch den hohen Strompreis sei der Andrang groß, sagte der Bundesinnungsmeister der Wirtschaftskammer, Andreas Wirth, letzte Woche zu Ö 1. Die Summe im ersten Call werde daher wohl nicht für alle reichen. Umso mehr gilt: Wer schnell ist, gewinnt.
Was tun, wenn es keinen Zuschlag gibt?
Wer beim ersten Fördercall zwischen 23. März und 6. April keinen Zuschlag erhält, kann es gleich dreimal erneut versuchen: Der zweite Call findet von 14. bis 28. Juni statt, der dritte von 23. August bis 6. September (wobei hier nur Anlagen der Kategorie A und B gefördert werden) und der vierte zwischen 9. und 23. Oktober. Förderanträge, die nicht bedeckt werden konnten, können beim nächsten Call erneut eingereicht werden. Auf der Onlineplattform der ÖMAG wurde hierzu eine eigene Kopierfunktion eingerichtet.
Wieso gab es zuletzt keine Calls mehr?
Grund für die Förder-"Lücke" seit letztem Jahr ist, dass das bisherige Budget 2022 aufgebraucht wurde. Weitere Fördercalls hingen an der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Diese musste aber durch das Parlament und wurde erst am 15. März dieses Jahres veröffentlicht. Um den erwarteten hohen Andrang auf die Fördergelder zu bewältigen, wurde das geplante Startdatum um eine Woche von 16. auf 23. März verschoben, heißt es aus dem Klimaschutzministerium.
Maximilian Miller