Bei der Umstellung von der Bürgerkarte auf den Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) gibt es "wesentliche Verzögerungen". Ursprünglich für Anfang 2020 angepeilt, kündigten die zuständigen Ministerien den Echtbetrieb jetzt für Mitte 2023 an, geht aus einem am Freitag veröffentlichten Rechnungshofbericht hervor. Mängel fanden die Prüfer vor allem im früher zuständigen Wirtschaftsressort, dort kam es wegen fehlender Finanzierung und Personal zu einem längeren Projektstopp.

Im von Margarete Schramböck (ÖVP) geführten "Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort" (BMDW) fand der Rechnungshof jedoch viele Mängel. Nach Schramböcks Rücktritt im Mai 2022 wanderten die Digitalisierungsagenden ins Finanzministerium, dort ist jetzt Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) zuständig.

Geprüft hat der Rechnungshof die Umstellung auf E-ID in Zeiten Schramböcks. In ihrem Digitalisierungsministerium war die Weiterentwicklung der Bürgerkarte Teil der vielfach (etwa auch Anfang 2018 von Schramböck selbst) angepriesenen digitalen Behördenwege-Plattform "österreich.gv.at". Aber es wurde keine Projektorganisation für die Umstellung auf E-ID eingerichtet. 2021 wurde ein Projektteam aufgestellt, aber weitere Strukturen "bestanden nicht", konstatierte der RH.

Im früheren Digitalisierungsministerium wurden die Dimension und die technische Komplexität des Vorhabens "deutlich unterschätzt", es gab keine detaillierte Kostenanalyse in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA). Nicht einmal die nötigen Personalressourcen wurden ausgewiesen – und bei den Sachausgaben wurde z.B. 2021 mit 13 Mio. Euro der Kostenrahmen wesentlich überschritten. Ausbezahlt wurden für den E-ID von beiden Ministerien zusammen zwischen 2018 und 2021 19,44 Mio. Euro. Mit 63 externen Aufträgen an 13 Unternehmen gab es eine "strukturelle hohe Abhängigkeit" von externen Dienstleistern.

Mehr als 50.000 Euro ohne Dokumentation

Eine Besonderheit vermerkt der Rechnungshof auch im Zusammenhang mit einem – anonymen – Kommunikationsberater: Dieser hatte auf Basis eines freihändig, ohne Ausschreibung oder Vergleichsangebote vergebenen Auftrags dem Ministerium 36.000 Euro für "Storytelling österreich.gv.at" verrechnet. Bis auf eine 13-seitige Präsentation "Kommunikationsplan österreich.gv.at. – Status Quo und Next Steps" vor bzw. war ein neunseitiger Folder ("Mutig in die neuen Zeiten – Österreich geht digitale Amtswege") war aber von einer Leistung nichts zu sehen.

Der Rechnungshof vermerkt: "Das BMDW konnte dem RH keine Auskunft darüber erteilen,

  • weshalb keine Vergleichsangebote eingeholt wurden und wie die Prüfung des Angebots erfolgte,
  • ob der übermittelte 13–seitige Foliensatz tatsächlich eine im Rahmen dieses Auftrags erbrachte Leistung des Kommunikationsberaters war und
  • welche (weiteren) konkreten Leistungen der Kommunikationsberater erbracht und wer diese abgenommen hatte."

Im Juli 2019 beglich das Ministerium, nunmehr in der Amtszeit der Übergangsregierung unter Brigitte Bierlein, eine weitere vom Kommunikationsberater gelegte Rechnung mit dem Betreff "Storno Produktion Hilfevideos für Testphase österreich.gv.at" über 16.800 Euro.

Auch dieser Betrag wurde vom zuständigen Beamten lediglich mit dem Vermerk freigegeben, dass "die Leistungen gemäß Kabinett in Anspruch genommen" worden seien. Das Ministerium konnte – mangels Aufzeichnungen im Akt – auch dazu keine Auskunft darüber erteilen, auf
welcher Rechtsgrundlage (z. B. Auftrag, Vertrag) die Auszahlung beruhte, welche konkreten Leistungen (inhaltlich und zeitlich) der Kommunikationsberater erbracht und wer diese abgenommen hatte.

Als der Rechnungshof Nachfragen stellte, waren leider weder der Beamte noch der Kabinettsmitarbeiter, die die Rechnungen freigegeben hatten, noch im Amt.