Als Heinz-Christian Strache heute das Wiener Straflandesgericht betrat, kannte er den Weg zum Gerichtssaal. Genau, wie er die Fragen der Richterin und der Staatsanwaltschaft zum Großteil kannte, die ihm in den letzten Monaten gestellt wurden. Der frühere Vizekanzler und FPÖ-Chef erhielt heute das Urteil im Prozess zur Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) - zum zweiten Mal. Der Prozess musste zum Teil wiederholt werden und endete nun mit einem Freispruch.
Strache wurde im Sommer 2021 schuldig gesprochen. 15 Monate bedingte Haft lautete damals das Urteil. Der Klinikbetreiber der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, hatte der Bundespartei von Strache in Summe 12.000 Euro gespendet - angeblich für einen aussichtslosen Initiativantrag. Der Vorwurf: vermuteter Gesetzeskauf.
Neuauflage des Prozesses
"Die Käuflichkeit von Amtsträgern muss unterbunden werden", hatte Richterin Claudia Moravec-Loidolt damals ihr Urteil begründet. Doch es hielt nicht. Das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil Ende August 2022 auf, das Verfahren musste wiederholt werden.
Das zweite Urteil war bereits Ende November des Vorjahres erwartet worden, doch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte standen Beweisanträge gestellt und weitere Zeugen geladen. Heute standen zudem die Schlussplädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf dem Programm, danach verkündete die nunmehrige Richterin Helene Gnida das Urteil.
"Nach heutiger Gesetzeslage nicht strafbar"
Strache und Grubmüller wurden freigesprochen. "Wenn Sie einem Nationalratsabgeordneten ein Geld geben, weil Sie hoffen, dass er Minister wird und er dann eine Handlung in Ihrem Sinne setzt, dann ist das nicht strafbar nach heutiger Gesetzeslage", erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft würden für eine Verurteilung nicht ausreichen. "Ich möchte gerne sagen, dass das kein Freispruch im großen Zweifel ist, sondern weil der Tatbestand nicht erfüllt ist", sagte sie. Die Verhandlung endete, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Einen Freispruch hat Strache bereits in der Tasche. Ende Juli des Vorjahres wurde er vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen, ebenso wie der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz, dem Strache für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben soll.
Strache nimmt Urteil "dankbar entgegen"
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Strache erleichtert. Er sehe den Ausgang des Prozesses "mit einem lachenden und einem weinenden Auge", das Urteil nehme er aber "dankbar entgegen". Das Verfahren gegen in sei zudem "äußerst fair und korrekt" gewesen.