Frauen, die nach dem 1. Jänner 1964 auf die Welt gekommen sind, müssen später in Pension gehen. ÖVP und Grüne haben die im Jahr 1992 mittels Verfassungsgesetz festgeschriebene schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre nun festgelegt. Laut "Wiener Zeitung" wurde der Stichtag mit 1. Jänner 2024 fixiert. Bis 2033 wird damit schrittweise das Antrittsalter auf 65 Jahre angehoben.
Damit sind Frauen, die von 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden, erstmals von dieser Anhebung betroffen sein: Sie müssen um ein halbes Jahr später die reguläre Alterspension antreten, also mit 60,5 Jahren. Frauen, die ab Juli 1964 geboren sind, können das erst mit 61. Wer im ersten Halbjahr 1965 geboren wurde, muss mit 61,5 Jahren in Pension gehen, wer im zweiten Halbjahr 1965 mit 62 Jahren. Wer im ersten Halbjahr 1966 zur Welt gekommen ist, kann es erst 62,5, wer im zweiten Halbjahr 1966 mit 63. Frauen, die im ersten Halbjahr 1967 geboren wurden, müssen bis 63,5 warten, wer im zweiten Halbjahr 1967, bis 64 Jahren. Wer im ersten Halbjahr 1968 das Licht der Welt erblickt hat, darf im Alter von 64,5 in Pension, wer nach Juli 1968, muss bis zum 65. Lebensjahre arbeiten.
Laut ÖVP-Parlamentsklub wird mit dieser Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, die im Jänner-Plenum beschlossen werden soll, klargestellt, dass die Regelung so bleibt, wie im Verfassungsgesetz vorgesehen. Neu ist laut dem auch der APA vorliegenden Initiativantrag eine tabellarische Übersicht über die jeweiligen Stichtage für die antrittsberechtigten Frauen.