Im Windschatten des Gaspreisdeckels beschlossen die europäischen Energieminister am Montag auch ein Papier, das bedeutend klingt: Eine Dringlichkeitsverordnung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Sie wird die nächsten eineinhalb Jahre gültig sein und soll die Dauer von Genehmigungsverfahren bei Projekten massiv reduzieren: Unter bestimmten Umständen soll die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Solaranlagen wegfallen. Eine Photovoltaikanlage am eigenen Hausdach oder Betrieb wird einen Monat nach Antragstellung stillschweigend genehmigt. Wärmepumpen mit einer Leistung bis zu 50 MW müssen innerhalb von drei Monaten genehmigt werden. Und wenn in einem Windpark ein älteres Windrad durch ein neues, leistungsstärkeres ersetzt werden soll, darf die Genehmigung höchstens sechs Monate dauern.