Mit einer neuen Covid-19-Basismaßnahmenverordnung lässt das Gesundheitsministerium ab morgen, Freitag, die 3G-Regelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen entfallen. Das wurde per Aussendung verkündet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucher brauchen ab morgen keinen gültigen 3G-Nachweis mehr. Die FFP2-Maskenpflicht bleibe hingegen bestehen. Einzelnen Bundesländern und Gesundheitseinrichtungen stehe es offen, die 3G-Regel oder eine Testpflicht beizubehalten. Für Patienten ändert sich nichts – für sie gilt schon jetzt keine 3G-Pflicht mehr.

Das Ministerium begründet diesen Schritt mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort trete derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus. Dafür stellt die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar, heißt es in der Aussendung.

Belastung für Personal

"Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend", lässt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wissen. Es habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Coronainfektion weiterzugeben. Zudem sei die verpflichtende Testung und Kontrolle eine Belastung für das Personal.

Gültig ist die Novelle vorerst bis zum 28. Februar 2023. "Sollte sich an der derzeitigen Situation etwas ändern, ist eine Neufassung der Coronaverordnung jederzeit möglich", erklärte Gesundheitsminister Rauch.