Ab dem Frühjahr 2023 können neben Kassenrezepten auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Davon betroffen sind alle privat zu bezahlenden Medikamente, wie beispielsweise Verhütungsmittel. Ärztinnen und Ärzte können dann sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen - unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden.
Die Patienten können ihre Medikamente damit künftig ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der e-Card in Apotheken abholen (soferne die versicherte Person an ELGA teilnimmt). Die nötige Gesetzesänderung wird am 7. Dezember im Gesundheitsausschuss des Parlaments behandelt.
Privatrezepte werden – auch von Kassenärztinnen und Kassenärzten – für Arzneimittel ausgestellt, deren Kosten nicht von der Krankenversicherung erstattet werden. Der häufigste Anwendungsfall ist die Verordnung der Pille zur Empfängnisverhütung. Auch in der Kindermedizin werden oft privat zu bezahlende Medikamente verordnet, wie zum Beispiel fiebersenkende Mittel.
Die Entscheidung, ob ein Privat- oder Kassenrezept ausgestellt wird, liegt beim Arzt. "Mit dem e-Rezept gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens" sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Ähnlich Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP): "So hilft Digitalisierung, die Verwaltung zu vereinfachen."