Die Universitäten und das Bildungsministerium haben sich in den Verhandlungen über den Ersatz der aufgrund der Inflation entstandenen Mehrkosten für 2023 und 2024 geeinigt. Demnach müssen die Unis Ausgaben, die über die vom Ministerium zugesagten Mittel hinausgehen, zunächst durch Sparmaßnahmen hereinbringen bzw. aus Rücklagen vorstrecken, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung. In der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode (2025-2027) erhalten sie diese zurück.
Um die Abdeckung der teuerungsbedingten Mehrkosten für 2023 und 2024 hatte es einen monatelangen Streit gegeben. Die Unis bekommen ihre Mittel nicht über das jährliche Budget des Finanzministers, sondern über jeweils drei Jahre laufende "Leistungsvereinbarungen". Die derzeit geltenden Verträge sind für die Jahre 2022-2024 abgeschlossen - die Höhe der Budgetmittel wurde dabei aber bereits im Oktober 2020 festgelegt, als man noch von einer Inflation um die zwei Prozent ausging.
Aufgrund der stark steigenden Teuerung hatten die Unis im Frühjahr ein Budgetplus von knapp 500 Mio. Euro bis 2024 gefordert, im Herbst war dann von einem Mehrbedarf von 1,2 Mrd. Euro die Rede. Aus dem Budget des Finanzministers erhielten sie jeweils 250 Mio. Euro für 2023 und 2024, aus Rücklagen des Bildungsministeriums noch einmal 150 Mio. Euro für 2023. Für die Unis war dies zuletzt immer noch nicht ausreichend - unter anderem wurden Einstellungs- bzw. Ausschreibungsstopps verhängt. Die Technische Uni (TU) Wien stellte eine einmonatige Schließung rund um Weihnachten in den Raum. Als Damoklesschwert wurden vor allem die anstehenden Gehaltsverhandlungen empfunden.
Mehrkosten werden ersetzt
Die nunmehrige Einigung sieht vereinfacht gesagt vor, dass die Unis jene Mehrkosten, die über die zusätzlichen 400 Mio. Euro für 2023 hinausgehen, durch Sparmaßnahmen bzw. aus ihren Rücklagen aufbringen müssen. Diese Mittel erhalten sie dann als Sockelbetrag bei der Budgetierung der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode zurück. Dieses Budget für 2025 bis 2027 muss bis Ende 2023 stehen.
Damit sei der laufende Betrieb der Universitäten für 2023 möglich, hieß es in einer Aussendung von uniko und Ministerium am Donnerstag. Gleichzeitig könne so "Personalabbau und der Rückbau zentraler Leistungen zum Nachteil der Studierenden verhindert" werden. Im zweiten Quartal 2023 setzen sich Unis und Ministerium erneut zusammen, um die Situation sowie einen möglichen zusätzlichen Bedarf für 2024 evaluieren.
Damit diese Konstruktion auch funktioniert, werden die Bilanzierungsvorgaben gelockert. Die Unis müssen über die gesamte Leistungsvereinbarungsperiode hinweg eigentlich eine schwarze Null aufweisen - das gilt nun nicht mehr, sie dürfen ihre Budgets also überziehen.
Die Unis hatten zuletzt vor allem Probleme bei den anstehenden Gehaltsverhandlungen geortet: Über ihren Dachverband führen sie diese Gespräche mit der GÖD selbst. Traditionell orientiert man sich dabei zwar am Abschluss der Beamten - gleichzeitig hätten die Unis ohne Sicherheit über die Finanzierbarkeit aber schwer abschließen können.