Der Trend der gegenüber dem Jahr 2021 stark steigenden Asylanträge spiegelt sich auch in den aktuellen Monatsdaten des Innenministeriums wider. Bis Ende Oktober wurden 89.867 Anträge gestellt, geht aus der nun in Auszügen vorgelegten vorläufigen Asylstatistik hervor. Damit haben sich die Antragszahlen in den ersten zehn Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast verdreifacht. 17.602 Anträge wurden heuer bisher positiv beschieden.
Die Zahl der Asylanträge übertrifft heuer auch die Gesamtzahl aus dem Jahr der großen Migrationsbewegungen 2015, als 88.340 Anträge gestellt wurden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass heuer vergleichsweise viel weniger Menschen in der Grundversorgung auftauchen. Das legt nahe, dass sie nach Stellen des Asylantrags beim Aufgriff durch die Polizei, in die eigentlichen Zielländer, z.B. Frankreich, Italien und Großbritannien weiterreisen. 2021 wurden über das ganze Jahr insgesamt knapp 40.000 Anträge gestellt.
59.908 Asyl-Anträge heuer bereits abgelehnt
Abgelehnt wurden von Jänner bis Ende Oktober 59.908 Anträge (rechtskräftig negativ beschieden), was aber nicht heißt, dass die Antragssteller keinen anderen Aufenthaltstitel erhielten. Denn auch die Gewährung von subsidiärem Schutz fällt technisch unter die negativ beschiedenen Anträge. Im gleichen Zeitraum wurden 17.602 Schutzgewährungen erteilt (Asyl, subsidiärer Schutz oder humanitäre Aufenthaltstitel). Weitere 27.597 Personen, die in der Vergangenheit einen Antrag gestellt hatten, haben sich dem Verfahren entzogen, also Österreich in diesen zehn Monaten freiwillig verlassen.
Die meisten Asylanträge im Oktober stellten Afghanen (4.123), gefolgt von Indern (3.479), Syrern (3.424) und Tunesiern (2.462). Das Innenministerium betonte dazu, dass Asylanträge von Migranten aus Indien und Tunesien de facto chancenlos sind: Heuer gab es nur fünf Schutzgewährungen für Tunesier. Vergleicht man mit dem Vorjahr, fällt der Unterschied bei Indern und Tunesiern stark auf. Denn im Gesamtjahr 2021 wurden bloß 949 Anträge von Indern gestellt und 527 von Tunesiern.
Tunesier brauchen seit heute ein Visum für Serbien
Prinzipiell nicht in der Asylstatistik enthalten sind die kriegsvertriebenen Menschen aus der Ukraine. Sie fallen unter die EU-Richtlinie "Temporärer Schutz". Mit Ende Oktober befanden sich laut Innenministerium rund 91.500 Personen in Grundversorgung, davon rund 56.500 Kriegsvertriebene aus der Ukraine.
Wie schon im Vormonat verwies das Innenressort darauf, dass ein Großteil der Anträge von Migranten gestellt werde, "die aus wirtschaftlichen Gründen illegal einreisen und damit praktisch keine Chance auf Asyl haben". Etwa 40 Prozent der irregulären Migranten reisen demnach visafrei nach Serbien ein und werden von Schleppern in die EU gebracht. "Hier hat Serbien angekündigt, seine Visaregeln an jene der EU anzugleichen. So brauchen seit heute, Sonntag, Tunesier ein Visum für Serbien, so das BMI. Weitere Nationen wie Indien sollen bis Jahresende folgen, verwies man auf eine Vereinbarung von Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) mit den Regierungschefs von Serbien und Ungarn, Aleksandar Vucic und Victor Orban, vom 3. Oktober in Budapest.