Dass Alexander Van der Bellen Österreichs Staatsoberhaupt bleibt, kann nun auch im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am gestrigen Montag alle Anfechtungen der Bundespräsidentschaftswahl zurückgewiesen.
Insgesamt vier Personen hatten geltend gemacht, dass ihre Kandidatur fälschlicherweise nicht zugelassen wurde. Angefochten kann die Wahl aber nur von Personen werden, die einen gesetzmäßigen Wahlvorschlag vorgelegt haben - also 6000 gültige Unterstützungserklärungen gesammelt und 3600 in bar vorgelegt hatten. Keine der vier Beschwerdeführer konnte dies nachweisen, alle vier blitzten daher vor dem VfGH ab.
Maximilian Miller