Gescheiterte Reformversuche, unzulässige Unterbringungen und zwei Verurteilungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. So lautet die bisherige Bilanz des Maßnahmenvollzuges. Dort werden "geistig abnorme Rechtsbrecher" und Täter untergebracht, die weiter als Gefahr für die Gesellschaft gelten.