Das Justizministerium unter Alma Zadić (Grüne) wendet sich vor der Befragung von Thomas Schmid im Untersuchungsausschuss an den Verfassungsgerichtshof, um Fragen der ÖVP zu noch geheimen Ermittlungen zu unterbinden. Das Ministerium beantragt, dass nur eine von ihm – in Abstimmung mit der ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstellte – vorgelegte Themenliste abgefragt werden darf. Damit, so das Ministerium, sollten über diese Liste hinausgehende Fragen unzulässig sein, bis das Höchstgericht entschieden hat – was regelmäßig mehrere Wochen dauert.
Über die Zulässigkeit einzelner Fragen in der Befragung entscheidet im Streitfall der U-Ausschuss-Vorsitz. Das ist morgen die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), weil Präsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) in Italien ist, um Zeitzeugin Liliana Segre den Simon-Wiesenthal-Preis zu verleihen. Anzunehmen ist, dass Bures sich mit dem Verfahrensrichter abstimmen wird und die Fragen mit Verweis auf das VfGH-Verfahren ablehnt.
Zadić sieht es als "meine Pflicht, die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen zu schützen" – gleichzeitig solle aber auch die parlamentarische Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss sichergestellt werden. "Das wird durch den heute gesetzten Schritt möglich", so die Ministerin.
ÖVP will "das Kontrollrecht des Parlaments nicht einschränken lassen"
Im Vorfeld der Befragung hatte es eine Auseinandersetzung zwischen Ministerium und der ÖVP-Fraktion im U-Ausschuss gegeben: Das Ministerium hatte in einer Konsultation mit den Ausschussfraktionen darum ersucht, nur bestimmte Themen abzufragen, um Ermittlungen nicht zu gefährden – indem Schmid beispielsweise gefragt wird, worüber er mit der WKstA noch gesprochen hat, im Akt sind ja noch nicht alle Vernehmungen dokumentiert bzw. Teile geschwärzt.
SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos stimmten dem zu, die ÖVP – gegen die bzw. gegen viele ihrer Funktionäre ermittelt wird – jedoch nicht. Die türkise Fraktion rund um Andreas Hanger will "das Kontrollrecht des Parlaments nicht einschränken" lassen.
Dass das nun vor den Verfassungsgerichtshof kommt, geht übrigens auf dessen Judikatur anlässlich zahlreicher (abgelehnter) ÖVP-Anträge zurück. In einem seiner Erkenntnisse zum U-Ausschuss hatten die Höchstrichter nämlich festgehalten, dass Ministerien sich auch von sich aus an den VfGH wenden könnten, um Streitfragen zum Untersuchungsgegenstand zu klären – was das Justizministerium nun eben tut.