Am Donnerstag wird Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid nach x-maliger Vorladung nun auch dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen. Vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Schmid, der den Kronzeugenstatus in zahlreichen Ermittlungen rund um ehemalige Mitglieder und Mitarbeiter der Regierung unter Sebastian Kurz anstrebt, ja schon etliche Male ausgesagt – und darin auch sich selbst massiv belastet.
Genau diese Selbstbelastung eröffnet aber einerseits die Frage, ob und inwieweit sich Schmid im U-Ausschuss der Aussage entschlagen kann. Denn an sich gilt im Untersuchungsausschuss – wie im Strafprozess – das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgte Recht, sich durch seine Aussage nicht selbst belasten zu müssen.
Nur: Wie weit dieses Recht reicht, wenn man sich in einer anderen Aussage bereits selbst belastet hat – wie eben Schmid vor der WKStA –, ist unklar, wie Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami im Vorfeld von Schmids Aussage auf Twitter ausführt. Denn während das Entschlagungsrecht in der Strafprozessordnung seit 2008 dann gilt, wenn sich der Verdächtige "über seine bisherige Aussage hinaus" selbst belasten würde, fehlt diese Ergänzung in der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse.
Die Folge: Sollte Schmid sich der Aussage verweigern, könnte der U-Ausschuss beim Bundesverwaltungsgericht eine Beugestrafe beantragen – in der Folge könnten Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof prüfen. Eine endgültige Entscheidung vor dem planmäßigen Ende der Einvernahmen des Ausschusses Anfang Dezember ist aber unwahrscheinlich.
Da Schmid aber Aussagebereitschaft signalisiert hat, könnte das ohnehin eine akademische Frage sein. Relevanter könnte die Bitte der WKStA an die Parlamentarier sein, nur eine bestimmte Liste an Themen abzufragen, um Ermittlungen nicht zu gefährden. In einem Treffen zwischen Staatsanwälten und den Fraktionen erklärten sich SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos dazu bereit – nur die ÖVP, gegen die ermittelt wird, nicht.
"Im österreichischen Verfassungsgefüge ist es aber schon noch das Parlament, dem die Kontrolle über die Vollziehung – und damit im Übrigen auch über die WKStA – zukommt, und nicht umgekehrt", so ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger. Heute sollen abermals Beratungen stattfinden.