Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) macht wieder Schlagzeilen. Der Rechnungshof kritisiert in einem heute veröffentlichten Report fehlende Transparenz und vermisst Kontrolle. Das Gesundheitsministerium hat den PRIKRAF in den rund 20 Jahren seines Bestehens nicht ein einziges Mal vor Ort geprüft.
Der Fonds wird im Wesentlichen von den Sozialversicherungen dotiert, damit die von ihm vertretenen privaten Krankenanstalten stationäre Leistungen übernehmen, für die von Seiten der Krankenversicherung Leistungspflicht besteht. Aktuell bestehen 38 PRIKRAF-Anstalten mit knapp 4.000 Betten. Im Jahr 2020 war der Fonds mit etwa 150 Millionen Euro dotiert.
Keine Kriterien
Wie man in den Genuss kommt, eine von diesen Anstalten zu werden, war im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den vormaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor kurzem sogar Inhalt eines Gerichtsverfahrens. Genaue Kriterien konnte auch der Rechnungshof nicht feststellen.
Konkret bemängelte man eben die im Gerichtsverfahren behandelte Neuaufnahme im Jahr 2019 (Privatklinik Währing), wobei zu dieser Zeit auch eine Aufdotierung um 14,7 Millionen Euro vorgenommen wurde. Weder seien die Gründe aus den Gesetzesmaterialien ableitbar gewesen, noch habe das Gesundheitsministerium nähere Informationen vorlegen können. Zur Sicherstellung von Transparenz und Rechtssicherheit empfiehlt der Rechnungshof dem Ressort, nachvollziehbare Kriterien für die Aufnahme von Krankenanstalten in den PRIKRAF beziehungsweise deren Ausscheiden zu entwickeln.
Nicht nur, dass das Gesundheitsministerium vor Ort nicht kontrollierte, fehlen laut Rechnungshof auch ausreichende Compliance-Vorgaben. Eine eigene interne Revision gibt es nicht. Kritisch angemerkt wird bezüglich der Gremien auch eine zu starke Repräsentanz von Vertretern der Wirtschaftskammer gegenüber jenen des Sozialversicherung, obwohl die Arbeitgeber-Vertretung den PRIKRAF gar nicht finanziert.
Was die Leistungen angeht, sind die PRIKRAF-Anstalten überdurchschnittlich stark mit operativen Eingriffen befasst. 72,6 Prozent der Behandlungen entfielen 2020 auf diesen Bereich. Zum Vergleich: In den Landesfondskrankenanstalten waren es bloß 46 Prozent. Auch stieg in den PRIKRAF-Anstalten die Zahl der Geburten stärker an. Auffällig ist hier die hohe Kaiserschnittquote im Prüfungszeitraum von knapp 45 Prozent. In den Landesfondskrankenhäusern lag sie bei 29 Prozent.
Über Gesetzesänderung wird gesprochen
Im Gesundheitsministerium zeigte man sich ob der Kritik nicht überrascht und verweist auf die Verantwortung der früheren Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Das Ministerium unterstützt die Forderung des Rechnungshofs nach nachvollziehbaren Kriterien und mehr Transparenz bei der Aufnahme von Krankenanstalten in den Fonds. Über die dazu nötige Gesetzesänderung liefen bereits Gespräche.
Den NEOS geht das nicht schnell genug. Reformen hätten schon längst in Angriff genommen werden müssen, meinte Sozialsprecher Gerald Loacker in einer Aussendung. Der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds werde immer noch als parteipolitische Spielwiese der ÖVP und eines ihr nahestehenden Versicherungskonzerns missbraucht: "Nicht einmal die Klinikbetreiber selbst kennen die Parameter, an denen sich entscheidet, welche Klinik aufgenommen wird und welche nicht."
Für den SPÖ-Abgeordneten Rudolf Silvan ist der RH-Bericht ein Beleg dafür, dass der Fonds, der einer Idee der ÖVP entsprungen sei, aufgelöst werden müsse. Dafür werde er sich gemeinsam mit SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher einsetzen. "Die derzeitige Art der Finanzierung von Privatkliniken durch Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer*innen grenzt an Veruntreuung von Versichertengeldern", so Silvan.