Lange wurde geprüft, nun steht es fest: Der Vorarlberger Wirtschaftsbund muss Körperschafts- und Umsatzsteuer in Millionenhöhe nachzahlen. Das bestätigte der interimistische Obmann der ÖVP-Teilorganisation, Karlheinz Rüdisser, gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Eine genaue Summe wollte Rüdisser nicht nennen, bevor er in zwei bis drei Wochen den Bescheid des Finanzamtes in den Händen hält. Der Betrag soll aber unter den medial genannten 1,5 Millionen Euro liegen.
Die Causa dreht sich um Inserate in der Wirtschaftsbund-Zeitschrift "Vorarlberger Wirtschaft". Rund 4,5 Millionen Euro nahm die ÖVP-Teilorganisation durch Schaltungen ein. Dabei zahlte der Wirtschaftsbund zwar die Werbeabgabe von fünf Prozent, aber keine Umsatzsteuer. Außerdem errechnete das Finanzamt zwischen 2016 und 2020 einen Gewinn von mehr als 1,3 Millionen Euro, der Wirtschaftsbund wies aber einen Verlust von 180.000 Euro aus. Hier gilt es folglich, Körperschaftssteuer nachzuzahlen.
Der Wirtschaftsbund betonte bisher stets, neue Rechtslagen "übersehen" zu haben und erstattete daher im Frühjahr Selbstanzeige. Diese dürfte allerdings wenig erfolgreich gewesen sein, wussten die Finanzprüfer zum Zeitpunkt der Anzeige doch bereits über die Inseratenerlöse der ÖVP-Teilorganisation.
Weitere Ermittlungen laufen
Für rund 1,5 Millionen Euro an Zuwendungen des Wirtschaftsbundes an die ÖVP-Landespartei wurden gar keine Steuern bezahlt. Hier fordert das Finanzamt aber eine Steuer in der Höhe von 15 Prozent. Dieser Betrag war in der Schlussbesprechung mit dem Finanzamt allerdings noch umstritten, erklärte Rüdisser gegenüber dem ORF-Radio. Hier geht es um mehr als 200.000 Euro, um die der Wirtschaftsbund womöglich streiten wird. Die Argumentation: Man sei kein eigenständiger Verein, sondern Teil der Volkspartei und müsse daher keine Zuwendungsabgabe bezahlen.
Auch die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laufen weiter. Unter anderem wird ÖVP-Landeshauptmann Markus Wallner als Verdächtiger geführt. Die Korruptionsjäger prüfen, Wallner versucht hat, als Amtsträger für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften Vorteile zu fordern – was vom Landeshauptmann vehement bestritten wird.
Maximilian Miller