Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Anträge von ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger und Parteikollegen als unzulässig zurückgewiesen. Sie wollten erreichen, dass dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss von einigen Ministerien Unterlagen zu Stellenbesetzungen und öffentlichen Aufträgen vorgelegt werden. Konkret ging es um Akten aus den Häusern von Vizekanzler Werner Kogler, Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Gesundheitsminister Johannes Rauch (alle Grüne).
Der VfGH hat entschieden, dass diese Verlangen der Abgeordneten der Sache nach ergänzende Beweisanforderungen darstellen. Verlangen auf ergänzende Beweisanforderungen sind jedoch zunächst im U-Ausschuss zu stellen. Dieser prüft, ob das Verlangen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand der Untersuchung steht. Erst wenn ein solches Verlangen gestellt wurde, der U-Ausschuss den sachlichen Zusammenhang nicht bestritten hat oder eine solche Bestreitung vom VfGH für rechtswidrig erklärt worden ist, kann eine Meinungsverschiedenheit darüber entstehen, ob Unterlagen vorzulegen sind. Da die Abgeordneten den VfGH zu einem Zeitpunkt angerufen haben, in dem eine Meinungsverschiedenheit mit einem der betroffenen Bundesminister noch gar nicht entstanden sein konnte, waren die Anträge unzulässig.
Klimarat-Kommunikation
Abgewiesen hat der VfGH einen weiteren Antrag von ÖVP-Abgeordneten betreffend die Vorlage von Akten und Unterlagen, die sich auf die kommunikative und strategische Begleitung des Klimarates durch externe Beratungs- und Kommunikationsunternehmen sowie auf die entsprechenden Vergabeverfahren beziehen. Konkret geht es um Aufträge an die PR-Agentur des grünen Stiftungsrats und Ex-Parteisekretärs Lothar Lockl.
Die Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler von den Grünen hatte die Vorlage mit der Begründung abgelehnt, dass dieses Verlangen ausschließlich Vorgänge betreffe, die sich unter ihrer Verantwortung ereignet haben; diese Vorgänge seien daher vom Untersuchungsgegenstand des ÖVP-Korruptions-U-Ausschusses nicht umfasst.
Damit habe die Ministerin für Klimaschutz ausreichend begründet, warum sie die Unterlagen nicht vorgelegt hat, so der Verfassungsgerichtshof.