Die Sonderbetreuungszeit für Eltern coronapositiver Kinder wird nun doch verlängert. Die entsprechende Regelung war mit Ende des letzten Schuljahres ausgelaufen, vor allem die Arbeitnehmerseite hatte auf eine Verlängerung gedrängt. Nun steht ein gemeinsamer Antrag der beiden Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne auf der Tagesordnung des heutigen Sozialausschusses, wonach die Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit Schulbeginn am 5. September bis Jahresende wieder eingeführt wird.
Mit der geplanten Änderung des Arbeitsvertragsrechts bekommen Eltern von positiv auf das Coronavirus getesteten Kindern einen Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen. Für die Eltern gibt es während dieser Betreuungszeit eine Fortzahlung ihres Entgeltes. Das gilt für Eltern von Kindern in Kindergärten und Krabbelstuben bzw. in Volksschulen, wenn diese aufgrund einer Verkehrsbeschränkung die Einrichtung nicht besuchen dürfen. Ebenfalls einbezogen werden darüber hinaus Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr, sofern Klassen oder Kindergruppen behördlich geschlossen wurden. Außerdem gilt die Sonderbetreuungszeit auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderung. Können Menschen aufgrund ihrer Behinderung keine FFP2-Maske tragen, kann für diese, wenn sie deswegen zu Hause betreut werden müssen, auch Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden.
Was ist die Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit?
Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist, dass die Betreuung des Kindes bzw. des Menschen mit Behinderung notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn keine andere geeignete Betreuungsmöglichkeit, um die sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bemühen muss, besteht.
Noch einen Schritt weiter will die SPÖ gehen. In einem ebenfalls auf der Tagesordnung des Sozialausschusses des Nationalrates stehenden Entschließungsantrag fordert die große Oppositionspartei eine unbefristete Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit.
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) bezeichnete in einer Stellungnahme gegenüber der APA die Sonderbetreuungszeit als "wichtige Unterstützung" für die Familien in schwierigen Zeiten. Sie helfe insbesondere auch Alleinerzieherinnen. Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund freuten sich, dass ihre Forderung umgesetzt werde. "Gerade in Krisenzeiten ist der Arbeitsplatz kein Ort für arbeitsrechtliche Experimente", sagte AK-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung. ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann forderte, die Sonderbetreuungszeit als Dauerrecht zu verankern.