Während der Nationalrat das Antikorruptionsvolksbegehren bespricht, arbeitet die Regierung an einer zentralen Forderung: Aktuell steht Justizministerin Alma Zadić (Grüne) an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften und kann entscheiden, ob Ermittlungen fortgesetzt oder eingestellt werden – ein Zustand, der auch der Ministerin missfällt. Sie setzte daher eine Arbeitsgruppe ein.

In ihrem Endbericht empfehlen die Juristinnen und Juristen nun, das Weisungsrecht der Ministerin abzuschaffen, künftig sollen ein bis zwei Dreiersenate zuständig sein. Die neue Spitze würde Generalstaatsanwalt heißen und selbst nichts mit den Weisungen zu tun haben. Ihre Bestellung wird an die von Richterinnen und Richter angelehnt: Nach Vorschlag eines Personalsenats entscheidet die Ministerin, das letzte Wort hat der Bundespräsident.

Tauziehen um die Kontrolle

Justizministerin Zadić kündigte bereits die Umsetzung an. Da die Reform eine Verfassungsänderung benötigt, bräuchte die Regierung auch die Zustimmung von Teilen der Opposition. Zuvor muss allerdings die ÖVP überzeugt werden: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) möchte die „tiefgreifende Veränderung“ der Verfassung genau prüfen und sich in den nächsten Tagen äußern.

Ihre Partei forderte eine starke parlamentarische Kontrolle des neuen Gremiums – etwa durch einen ständigen Unterausschuss. Das lehnen die Expertinnen und Experten sowie die Justizministerin aber ab. Die Arbeitsgruppe empfahl auch, laufende Strafverfahren von der parlamentarischen Kontrolle auszunehmen. Das Justizressort will darauf achten, dass die bisherigen Einsichts- und Kontrollrechte des Parlaments erhalten bleiben.