Clemens-Wolfgang Niedrist, Büroleiter von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), kann aufatmen: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien (StA Wien) gegen ihn wurden gerichtlich beendet. Seit eineinhalb Jahren war die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss und des Geheimnisverrats nachgegangen.
Konkret hatte Niedrist dem mittlerweile suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, die Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Durchsuchung des Finanzministeriums, das damals noch von Gernot Blümel (ÖVP) geführt wurde, geschickt. Dieser antwortete darauf: "Das ist ein Putsch! Lauter Mutmaßungen, es muss Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung eingelegt werden, wer vorbereitet (sic!) Gernot (Blümel, Anm.) auf seine Vernehmung?"
Nach Auftauchen des Chats hatten die Abgeordneten Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (Neos) den wohl wichtigsten Mitarbeiter des damaligen Finanzministers angezeigt. Da er bis April dieses Jahres laut "Presse" kein einziges Mal einvernommen worden war, beantragte Niedrist die Einstellung des Verfahrens gegen ihn – und erhielt nun auch vom Oberlandesgericht Wien Recht.
Gericht kritisiert Staatsanwaltschaft und U-Ausschuss
Schon das Landesgericht für Strafsachen hatte zugunsten von Brunners Bürochef entschieden: "Das Ermittlungsverfahren (...) ist bereits seit mehr als einem Jahr anhängig, wobei der Sachverhalt überschaubar und der Tatverdacht äußerst gering ist", begründete die zuständige Richterin. Sie konstatierte einen staatsanwaltschaftlichen "Zuständigkeitsstreit" mitsamt "Verfahrensstillstand", auch "naheliegende Ermittlungsschritte" seien nicht getätigt worden und eine "Intensivierung des Tatverdachts" nicht mehr zu erwarten.
Die StA Wien gab sich damit allerdings nicht zufrieden und brachte die Sache vor die nächste Instanz. Aber auch dort war Niedrist erfolgreich. Die Ermittlungen wurden Ende August vom Oberlandesgericht endgültig eingestellt. "Ein bewusstes Verschweigen maßgeblich relevanter Umstände" sei "nicht ersichtlich", der Tatbestand sei also "nicht erfüllt", begründete die OLG-Richterin – die auch Kritik an StA sowie der rot-pinken Fragestellung im U-Ausschuss übte: Das gesamte Protokoll, bemängelt sie, sei erst nach über einem Jahr von einer Richterin angefordert worden, die Fragen im U-Ausschuss seien überdies "missverständlich und suggestiv" gewesen, heißt es im OLG-Beschluss.