Das Oberlandesgericht Wien hat die Verurteilung von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgehoben, berichtet die "Kronen Zeitung" online. Das Verfahren müsse wiederholt werden, weil entlastende Chatnachrichten in erster Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden seien.
Privatklinik-Fonds
Strache war im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, zu zwölf Monaten, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen, der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.
Das OLG sei zum Schluss gekommen, dass die Urteilsbegründung des Erstgerichts in sich widersprüchlich und nicht nachvollziehbar sei. Dadurch werde das Objektivitätsgebot in der Beweiswürdigung verletzt, berichtet die "Krone". Strache zeigte sich via Twitter "froh über die Entscheidung des OLG". Er werde im neu durchzuführenden Verfahren seine Unschuld beweisen, erklärte er.
Der Prikraf-Strafprozess war der erste nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. In einem zweiten Bestechungsprozess wurden Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz Ende Juli "im Zweifel freigesprochen". In diesem Verfahren war Strache vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Aus Sicht des Erstgerichts reichte in diesem Fall die Beweislage nicht aus.