Mit "mehr als 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit" will der blaue Bundespräsidentschaftskandidat Walter Rosenkranz die Bundesregierung entlassen, wenn er in die Hofburg gewählt wird. Laut Verfassung kann das Staatsoberhaupt das auch ohne konkreten Anlass tun, wenn er oder sie es für richtig hält. Danach könnte der Bundespräsident eine Übergangsregierung einsetzen. Rosenkranz denkt aber schon weiter und kann sich vorstellen, auch den Nationalrat aufzulösen. Dürfte der Bundespräsident das überhaupt?