Am heutigen Montag endete für 101.174 laborbestätigt aktiv mit Corona infizierte Menschen in Österreich die Quarantäne. Für sie und alle ab heute positiv getesteten Personen gilt stattdessen eine Verkehrsbeschränkung, sie dürfen mit Maske beinahe überall hingehen – auch in die Arbeit.
Wer sich mit Corona krank fühlt und daher nicht arbeiten gehen kann, muss sich daher seit heute krankmelden und braucht in der Regel eine Bestätigung eines Arztes oder einer Ärztin. Dafür wurde die telefonische Krankmeldung wieder eingesetzt. Wie das Gesundheitsministerium betonte aber nur für Corona-Patientinnen und -Patienten. Wer etwa aufgrund einer anderen Infektionskrankheit wie Grippe nicht in die Arbeit kann, müsste demnach in die Praxis, um sich krankschreiben zu lassen. Das betonen auch Gesundheitsministerium und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Ärztekammer: Bei Arbeitsunfähigkeit Krankschreibung - auch telefonisch
Die Ärztekammer sieht das anders: "Aus unserer Sicht ist die telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten möglich", sagt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte in einer Aussendung. In manchen Bundesländern wie Wien sei die telefonische Krankmeldung ohnehin nie beendet worden.
In den übrigen Ländern obliege die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich der Ärztin oder dem Arzt. "Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – auch telefonisch, wenn das möglich ist", sagt Wutscher. In einzelnen Fällen werde es natürlich auch weiterhin notwendig sein, eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen.
Die telefonische Krankmeldung sei aber "eine hervorragende Maßnahme", um mögliche Ansteckungen zu vermeiden, so Wutscher. Ärztinnen und Ärzte seien damit "selbstverständlich jederzeit äußerst verantwortungsbewusst umgegangen – schließlich kennen sie ja ihre Patientinnen und Patienten auch am besten". Anders gesagt: Wenn die Hausärztin oder der Hausarzt es zulässt, sollte eine telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten möglich sein.
Gesundheitsministerium und ÖGK fordern Patientenkontakt
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf erneute APA-Anfrage am Montag, dass eine ärztliche Krankschreibung grundsätzlich einen persönlichen, also physischen Patientenkontakt voraussetze. Die wiedereingeführte telefonische Krankmeldung mit 1. August solle "nur für jene Erkrankungen möglich sein, die auf eine Sars-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind". Eine gesetzliche Regelung sei nicht erforderlich, zuständig seien die Krankenversicherungsträger.
Die ÖGK teilte der APA auf Anfrage mit, dass die telefonische Krankschreibung bereits per "Obmannverfügung" geregelt sei – und zwar nur für Corona-Verdachtsfälle und Positivgetestete mit Symptomen.