Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht die Verordnungspläne des Gesundheitsministeriums für das Ende der Corona-Quarantänepflicht kritisch. Stattdessen müsse es im Arbeitsrecht unter anderem Präzisierungen bei der Arbeitsfähigkeit und beim Arbeitsschutz geben. "Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim", so die Anwältin.
Kontrolliert der Arbeitgeber nicht, kann er haften
Sollte es wie im Verordnungsentwurf zu Verkehrsbeschränkungen und Maskenpflicht anstatt Quarantäne für Covid-Infizierte kommen, dann muss der Arbeitgeber kontrollieren, dass der coronapositive Arbeitnehmer im Betrieb durchgehend Maske trägt und diese auch nie abnimmt. "Wenn ich das nicht tue, dann kann ich haften", warnte die Arbeitsrechtlerin.
Es gehe dann um Schadenersatz und Schmerzengeld, sollte es zu Coronafällen in Betriebstätten kommen. Wenn sich ein Arbeitgeber gar nicht um die Einhaltung der angedachten Maskenpflicht für Covid-Erkrankte kümmere, dann gehe es sogar in Richtung Strafrecht. Präsentiert wird die Verordnung offiziell um 16.30 Uhr in einer Pressekonferenz von Sozial- und Arbeitsminister.
Drängen wegen Personalmangel "extrem kurzsichtig"
Um eine Haftungsvermeidung bei der Beschäftigung von coronapositiven Arbeitnehmern, etwa in der Gastronomie, Hotellerie oder im Handel, zu erreichen, müsste der Betrieb dies auch gegenüber Kunden kommunizieren, so Körber-Risak. Dies könnte laut der Arbeitsrechtlerin folgend lauten: "Heute bedient sie eine Covid-positive Person."
Aufgrund des Personalmangels drängten manche Unternehmen auf ein Ende der Corona-Quarantänepflicht, um symptomlose Mitarbeiter, etwa im Tourismus oder in der Industrie, einzusetzen. "Das halte ich für extrem kurzsichtig. Ich würde dies einem Arbeitgeber nicht raten", sagte die Arbeitsrechtsexpertin.
Gewerkschaft kritisch
Die Gewerkschaft fordert bei der Quarantäne-Neuregelung, die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren. "Mitten in der Coronawelle, die Quarantäneregelung abzuschaffen, ist alles andere als eine gute Idee", so die leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, am Dienstagnachmittag in einer Aussendung. Die Gewerkschaft habe die "Sorge, dass der Druck der Arbeitgeber auf die ArbeitnehmerInnen steigen wird, auch mit Symptomen arbeiten zu gehen", hieß es auf APA-Anfrage.
Für die Wirtschaftskammer (WKÖ) müssen die Quarantäne-Anpassungen "praxistauglich gestaltet" werden. "Lockerungen für symptomlose Personen können dazu beitragen, Personalengpässe zu vermeiden", hieß es von der WKÖ zur APA. "Erforderlich sind aus Sicht der Wirtschaft jedenfalls Klarstellungen in Hinblick auf Fürsorgepflichten der Unternehmen sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen." Derzeit liege der WKÖ der finale Verordnungsentwurf aber noch nicht vor.