Dem Nationalrat steht eine intensive Woche bevor – und, das ist selten, ein Gesetzesvorhaben, dessen Ausgang nach wie vor offen ist. Am Donnerstag sollen die 183 Abgeordneten über neue Bilanz- und Transparenzregeln für Parteien stattfinden – das klingt trocken, es ist aber das erste große Paket infolge Ibiza und anderer Skandale, das tatsächlich umgesetzt werden könnte. (Das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz und eine Ausweitung des Korruptionsstrafrechts sind weiter in der Warteschleife.)

Offen ist der Ausgang, weil es Ende vergangener Woche einen kleinen Eklat in den Verhandlungen gab: Die türkis-grüne Regierungskoalition, vertreten durch die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer und den ÖVP-Abgeordneten Andreas Ottenschläger, versucht eine Zweidrittelmehrheit über das neue Gesetz zu bekommen. Die Neos dürften fix an Bord sein, auch die SPÖ zeigte sich offen – bis sie vergangene Woche noch eine Absetzung von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und eine Neuausschreibung ihres Postens mit Inkrafttreten des Gesetzes forderte – was türkis, grün und pink kategorisch abgelehnt haben.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) verhandeln den Entwurf für die Regierung
Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) verhandeln den Entwurf für die Regierung © APA/ROLAND SCHLAGER

Im Notfall ohne SPÖ

Nun ist das noch nicht das Ende der Verhandlungen – schon heute soll rund um den Verfassungsausschuss eine weitere Runde stattfinden. Die Koalition ist aber entschlossen, die Transparenzregeln (Vorfeldorganisationen werden klar definiert und müssen in die Rechnungslegung einbezogen werden, der Rechnungshof kann Parteien direkt prüfen etc.) so oder so diese Woche zu beschließen – falls es keinen "Sinneswandel" in der SPÖ gebe, werde man das eben statt mit Zweidrittel- mit einfacher Mehrheit tun, sagt Maurer. Die wesentlichen Teile des Pakets könnten mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, darunter etwa das Einschaurecht des Rechnungshofes in Parteifinanzen, so ÖVP und Grüne.

Das glaubt auch Politikwissenschaftler und Jurist Hubert Sickinger, Experte für Parteifinanzierung an der Uni Wien. "Die SPÖ hat ihr vermeintliches Ass Zweidrittelmehrheit allzu selbstsicher überreizt", so Sickinger zur Kleinen Zeitung. Aus seiner Sicht könnte man die Kernvorhaben durchaus auch mit einfachem Gesetz verabschieden: Den Ländern werde über die bereits bestehende Möglichkeit hinaus, ihrerseits strengere Regeln als der Bund zu schaffen, nichts vorgegeben.

Zwar finden sich im aktuellen Entwurf etliche Verfassungsbestimmungen (für die es eben entweder die Stimmen von SPÖ oder FPÖ – auch sie lehnt ab – bräuchte), diese betreffen aber eher Projekte am Rand des Pakets – etwa die Einführung eines zentralen Parteienregisters.

Um Kraker zu halten, müsste Gesetz geändert werden

Eine Zweidrittelmehrheit bräuchte dagegen auch jener Punkt, den die SPÖ zuletzt öffentlich gefordert hatte – dass die Rechnungshofpräsidentin künftig mit Zweidrittel- statt mit einfacher Mehrheit gewählt werden sollen. Übrigens bräuchte es auch eine eigens geschaffene Sonderbestimmung, wenn Kraker per Gesetz abgesetzt werden soll, aber sich wiederbewerben dürfte, wie es die SPÖ gerne hätte – derzeit darf die Präsidentin sich nach einer Amtszeit (12 Jahre) nicht noch einmal bewerben.

Aus dem SPÖ-Klub hieß es Ende vergangener Woche, dass man eine Lösung anstrebe. Auch die Freiheitlichen bestehen aber auf einer Wahl mit Zweidrittelmehrheit und dass diese mit dem Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes "scharf gemacht" werden müsse, so FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.