Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die (gerade in Abschaffung befindliche) Impfpflicht war grundsätzlich verfassungskonform. In seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hält das Höchstgericht fest: "Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er auf Basis der überwiegenden Meinung der Wissenschaft davon ausgeht, dass das COVID-19-IG dem Schutz der (öffentlichen) Gesundheit insofern dient, als geimpfte Personen einem deutlich geringeren Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt sind (...) und damit einhergeht, dass die Gesundheitsinfrastruktur durch an SARS-CoV-2 erkrankten Personen weniger belastet wird, da – im Regelfall – eine Hospitalisierung vermieden werden kann."

Auf dieser Basis hält der Verfassungsgerichtshof den differenzierten Mechanismus des Impfpflichtgesetzes – besonders den mehrstufigen Prozess, in dem der Gesundheitsminister die gegenwärtige Situation abzuwägen hat und die Impfpflicht gegebenenfalls aussetzen muss (was bisher immer der Fall war) für geeignet, den Eingriff in die körperliche Integrität zu rechtfertigen.

In den Worten des Gerichts: Mit dem Impfpflichtgesetz ermögliche "der Gesetzgeber ein flexibles Reagieren auf die volatilen pandemischen und wissenschaftlichen Entwicklungen; damit stellt er sicher, dass den Anforderungen an die Eignung und Erforderlichkeit der Verpflichtung zur Impfung entsprechend Rechnung getragen wird".