Ein Arbeitsmedizinischer Fachdienst soll künftig die Arbeitsmediziner unterstützen. Eine entsprechende Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Damit will die Regierung dem bestehenden Mangel an Arbeitsmedizinern begegnen.
Österreichweit sei ein Mangel an Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen sichtbar, das führe dazu, dass in manchen Arbeitsstätten eine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Versorgung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden könne, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in seinem der APA vorliegenden Ministerrats-Vortrag: "Zum Teil finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Präventivdienstbetreuung bestellen können." Mit der Novelle soll die rechtliche Grundlage zur Unterstützung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner durch einen arbeitsmedizinischen Fachdienst (AFa) geschaffen werden.
Geändert werden sollen neben dem ASchG auch das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz. Für Angehörige des arbeitsmedizinischen Fachdienstes soll ein Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot aufgrund ihrer Tätigkeit verankert werden. Ein AFa-Einsatz soll auch in kleineren Bürobetrieben bis 50 Beschäftigte ermöglicht werden. Präventionszentren der Unfallversicherungsträger sollen ebenfalls den AFa zur Kleinbetriebsbetreuung in Bürobetrieben einsetzen können.