Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat eine vom ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss beantragte Beugestrafe wegen Aussageverweigerung gegen den ehemaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) abgewiesen. Schelling habe die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung "glaubhaft machen" können, daher sei die Aussageverweigerung zulässig gewesen, heißt es in dem der APA vorliegenden Beschluss.

Schelling war am 6. April vor dem U-Ausschuss zu Fragen nach Inseraten und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit des Finanzministeriums und unter anderem auch zu einer Studie zu Wirtschafts- und Budgetpolitik in seiner Zeit als Finanzminister befragt worden. Schelling verweigerte jedoch die Aussage mit der Begründung, er werde im Ibiza-Verfahren als Beschuldigter geführt.

Laut BVwG ergibt sich aus der Gesamtschau aller genannten Argumente und unter Berücksichtigung der von der WKStA geführten Ermittlungen, dass Schelling die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung "glaubhaft machen konnte". Daher war keine Beugestrafe zu verhängen, wie es in dem Beschluss heißt.