Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat den Gesetzesentwurf zum Parteiengesetz in seiner Stellungnahme kritisiert. "Etliche" der neuen Bestimmungen würden nicht den für eine gesetzmäßige Vollziehung erforderlichen Grad an Bestimmtheit und Klarheit aufweisen. Eine "gründliche Überarbeitung" erscheine insbesondere im Hinblick auf die bei gesetzwidrigem Handeln drohenden Sanktionen geboten, schreibt der beim Kanzleramt angesiedelte Senat.
"Auffällig" sei auch, dass der Entwurf in "diversen grundlegenden Fragen nicht oder nicht ausreichend auf die bisherige, nunmehr schon beinahe 10-jährige Entscheidungspraxis des UTPS" Bedacht nehme sowie "Umgehungskonstruktionen begünstigt", heißt es in der auf der Parlamentshomepage veröffentlichten Stellungnahme. Als "befremdlich" bezeichnet es der Senat, dass "eine erhebliche Erweiterung" seiner Zuständigkeiten im Rahmen möglicher Verwaltungsstrafverfahren und Geldbußen-Verfahren vorgeschlagen werde, dabei aber nicht auf "den zu erwartenden wesentlich erhöhten administrativen und personellen Aufwand" des UPTS eingegangen werde.
Beschluss vor Sommer geplant
Die Koalition hat die Einigung auf eine Reform der Parteifinanzen bereits im Februar vorgestellt; der Entwurf zur Novelle des Parteiengesetzes wurde von den Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen dann vor drei Wochen im Nationalrat eingebracht und dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Das Paket soll mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Die Koalition peilt einen Beschluss noch vor dem Sommer an, braucht dazu aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ.
Der Ende April vorgelegte Gesetzesentwurf soll mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien bringen. So soll etwa der Rechnungshof echte Prüfbefugnisse bekommen, das Strafmaß für Verstöße gegen die Wahlkampfoberkostengrenze soll erhöht werden und der von den Parteien jährlich vorzulegende Rechenschaftsbericht um Angaben zu Vermögen und Schulden erweitert werden.
Besondere Begutachtung für transparentere Politik
Außerdem sind spezielle Berichte über Wahlwerbungsausgaben vorgesehen, ebenso erweiterte Veröffentlichungspflichten in Bezug auf Inserateneinnahmen, die Einführung eines öffentliches Parteienregisters, neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten und klare Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen. Auch die Spendenregeln sollen adaptiert werden, etwa was die Grenze für anonyme Spenden und was Spenden an Personenkomitees betrifft.
Das Vorhaben wird einer besonderen Begutachtung unterzogen: Rund 90 Stellen und Einrichtungen wurden auf Beschluss der Fraktionen im Verfassungsausschuss eingeladen, bis 10. Juni eine Stellungnahme abzugeben. Eingeladen sind neben Ministerien, Ländern und Interessensvertretungen auch der Rechnungshof u.a. der UPTS, der Datenschutzrat, die Höchstgerichte, der Rechnungshof und verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Forum Informationsfreiheit und der österreichischen Zweig von "Transparency International".