Einmal mehr musste sich FPÖ-Chef Herbert Kickl für seine starke Ablehnung der Corona-Maßnahmen der Regierung verteidigen. Kickl hatte Werbung für das Entwurmungsmittel Ivermectin gemacht, das seiner Meinung nach auch gegen Covid eingesetzt werden sollte. Neben der Europäischen Arzneimittelbehörde warnt auch der Hersteller des Medikaments davor, es zur Behandlung einer Covid-Erkrankung einzusetzen.
Das Magistrat Wien wollte daher gegen den FPÖ-Chef wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermitteln. Konkret nach dem Paragrafen, wonach keine Laienwerbung für rezeptpflichtige Medikamente erlaubt ist. Die Abgeordneten des Immunitätsausschusses haben sich allerdings eindeutig dagegen entschieden, Kickls Immunität aufzuheben. Die Parlamentarier sehen einen Zusammenhang mit Kickls Tätigkeit als Mandatar und ermöglichten die Verfolgung nicht.
Es war nicht das erste Mal, dass der Nationalrat wegen Kickls Abneigung der geltenden Corona-Maßnahmen über seine Auslieferung beraten musste. Im April 2021 und im Jänner dieses Jahres wurde die Immunität des FPÖ-Chefs jeweils aufgehoben, da er sich auf Corona-Demos nicht an die Maskenpflicht gehalten hatte.