Eine saftige Rechnung könnte in den nächsten Wochen im Bundeskanzleramt eintrudeln: Wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) rechtskräftig entscheidet, was Generalanwalt Richard de la Tour im Jänner beantragte, nämlich, dass die türkis-blaue Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht verstößt, muss Österreich betroffenen Familien das Geld rückwirkend auszahlen. Insgesamt 290 Millionen Euro, die seit 2019 nicht überwiesen wurden, müssten dann nachgezahlt werden.
Um diese Nachforderungen begleichen zu können, wurden Rücklagen in der Höhe von 220 Millionen Euro gebildet. Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Familienministeriums hervor. Neos-Familiensprecher Michael Bernhard, der die Anfrage an Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) gestellt hatte, kritisiert die 70-Millionen-Lücke bei den Rückstellungen: "Für die antieuropäische Showpolitik, mit der man Pflegekräfte vergrault hat, wird den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen Jahre später die Rechnung präsentiert."
Seit 2019 variiert die Höhe von Familienleistungen je nachdem, wie hoch die Lebenshaltungskosten in jenem Land sind, in dem das Kind lebt. Die Indexierung war ein Kernprojekt der türkis-blauen Regierung von Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache, die sich die Neuregelung der Sozialhilfen vornahm.
Zwischen 52 und 239 Euro
Im Vorjahr zahlte Österreich für 28.870 Kinder, die im Ausland leben, angepasste Familienleistungen aus. Die Indexierung gibt es beim Familienbonus, beim Kinderabsetzbetrag, und bei der Familienbeihilfe, wo die Unterschiede am deutlichsten werden:
So werden für ein elfjähriges Kind, das in Österreich lebt, aktuell 142 Euro pro Monat gezahlt. Für ein gleichaltriges Kind, das in Dänemark lebt, wo das Lohnniveau höher ist, sind es 179 Euro. Für ein elfjähriges Kind in Ungarn hingegen nur 81 Euro.
Ungarische Familien, bei denen die Eltern in Österreich arbeiten und Steuern zahlen, die Kinder aber in Ungarn leben, sind laut der Aufschlüsselung des Familienministeriums am stärksten betroffen. Für 9.986 ungarische Kinder wurde im Vorjahr der verminderte Betrag ausbezahlt. In Slowenien (wo es in dieser Altersgruppe 110 Euro Familienbeihilfe gezahlt wird) waren 3.480 Kinder betroffen; in der Slowakei 3.361 Kinder. Für ein 11-jähriges Kind, das dort lebt, gibt es 100 Euro im Monat.
All diese Familien müssen den Differenzbetrag zur österreichischen Familienbeihilfe nachbezahlt bekommen, wenn der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgt (was er in drei von vier Fällen tut). Das Vertragsverletzungsverfahren wurde unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Regel von der Europäischen Kommission eingeleitet. In seinen Schlussantrag im Jänner kam auch der Generalanwalt zum Befund: Die Indexierung verstößt gegen Unionsrecht.
Unklar ist noch, was auf jene Familien zukommt, die höhere Familienleistungen ausgezahlt bekommen haben, wenn die Regel vom EuGH gekippt wird. Für eine in Island lebende 11-Jährige stünden ihren in Österreich arbeitenden Eltern 205 Euro zu, in der Schweiz sind es 197 Euro, in Norwegen 190 Euro im Monat. Betroffen sind aber nur wenige: In die Schweiz waren es im Vorjahr 68 Kinder, in Norwegen drei. Nach Island überwies Österreich im Vorjahr gar keine Familienleistungen.
Veronika Dolna