Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat am Dienstag mitgeteilt, den Akt in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt zu haben. Weitergehende Auskünfte könnten nicht erteilt werden. Zunächst sei die Entscheidung der WKStA abzuwarten, ob diese das Verfahren an sich zieht.

Die Korneuburger Anklagebehörde wies darauf hin, dass die WKStA gemäß § 20b Abs. 3 StPO Verfahren wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) an sich ziehen könne, "an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht". Daher sei der Akt "der zur Führung solcher Verfahren besonders berufenen Spezialbehörde zur Prüfung eines Vorgehens gemäß § 20b Abs. 3 StPO übermittelt" worden.

Betrunken mit Dienstwagen Unfall verursacht 

In der Cobra-Affäre geht es grundsätzlich um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch war von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles sei das Ermittlungsverfahren an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet worden. Diese wiederum hatte den Fall an die Behörde in Korneuburg delegiert.