Mit dem 1. April wird das Wohnen im österreichischen Altbau deutlich teurer. Die Richtwerte für seit 1994 abgeschlossene Mietverträge in Gebäuden, die vor 1953 errichtet worden sind, steigen um rund sechs Prozent.
Das passiert automatisch, weil das Richtwertgesetz vorsieht, dass diese Mieten alle zwei Jahre automatisch angepasst werden, wenn die Inflationsrate über drei Prozent liegt. Im Vorjahr wurde diese Regelung der Coronakrise wegen für ein Jahr ausgesetzt, womit heuer ein besonders hoher Sprung bevorsteht.
Justizministerin Alma Zadić hat die neuen Werte am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe Grafik); die Grundwerte steigen damit je nach Bundesland auf zwischen 5,61 und 9,44 Euro pro Quadratmeter.
Vermieter müssen bis Mitte April Erhöhung verkünden
Spielraum hatte Zadić hier keinen – ihre Kundmachung hat nur deklarative Wirkung, Vermieter hätten die Wohnung also auch ohne das Bundesgesetzblatt erhöhen können. "Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Inflationsanpassung gesetzlich vorgesehen", heißt es in einem Statement aus dem Justizministerium – "damit habe die Inflationsanpassung der Richtwerte mit 1. April stattzufinden."
Hinter den Kulissen hatten die Grünen sehr wohl darauf gedrängt, die Mieterhöhung ein weiteres Mal auszusetzen, heißt es aus Koalitionskreisen zur Kleinen Zeitung – besonders in Zeiten der Teuerung sei der Partei ein Anliegen gewesen, die Spirale durch Mieterhöhungen nicht weiterzudrehen – die ÖVP, für die bereits die letztjährige Verschiebung eine Überwindung war, war aber nicht zu überzeugen. Und da es eine Gesetzesänderung gebraucht hätte, um sie noch einmal auszusetzen, steigen die Mieten jetzt.
Betroffen von der Erhöhung sind der SPÖ zufolge rund eine Million Haushalte in ganz Österreich, die meisten davon in den Städten. Auch einige ältere Mietverträge von vor 1994 können unter Umständen erfasst sein. Allerdings nicht unmittelbar: Bei bestehenden Verträgen können die Mieten bei Vorliegen einer Wertsicherungsklausel ab dem darauffolgenden Monat, also ab Mai, angehoben werden. Laut Mietrechtsgesetz muss das Erhöhungsbegehren schriftlich gestellt werden – und darf erst abgeschickt werden, wenn die neuen Richtwerte schon gelten. Außerdem muss es bis 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter eingelangt sein.
SPÖ fordert erneute Verschiebung
SPÖ-Wohnsprecherin Ruth Becher forderte am Donnerstag nicht nur für diese Million Verträge, sondern für alle Mietverträge ein Aussetzen von Anhebungen – auch in freifinanzierten Wohnungen. Diese Aussetzung solle gelten, bis es ein neues Mietrecht gebe, bevorzugt ein einheitliches Recht für alle Wohnungen.
Auch Ex-Parteisekretär Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, bekrittelt, dass die neuen Richtwerte genau zu einer Zeit kommen, in der die Inflation stark steigt. "Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie die Mehrkosten für Heizung, Strom und nun die auch noch die Miete aufbringen sollen."
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Georg Renner