Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Satz, den man bei Amtsträgern der ÖVP besonders häufig liest. Der Grundsatz, eine öffentliche Vorverurteilung zu unterlassen, gilt in mehreren Ermittlungsverfahren auch für Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter – und seit gestern für Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (beide ÖVP). Beide sollen Posten politisch besetzt haben, stolperten über Chats, betonen ihre Unschuld – und blieben trotz Ermittlungen im Amt.