Die Abschiebung der damals 12-jährigen Tina und ihrer Familie nach Georgien vor einem Jahr war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam nun das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das der zuständigen Behörde im Innenministerium attestierte, das Kindeswohl zuvor nicht geprüft zu haben. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird dagegen Revision erheben.